Vernehmlassungsantwort der Zuger SVP zur Änderung des Steuergesetzes

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Die SVP Kanton Zug nimmt Stellung zum achten Revisionspaket zur Änderung des Steuergesetzes.

Die Staatskanzlei in Zug.
Die Staatskanzlei in Zug. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Regierungsrat von Zug hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2022 die 8. Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet und die Finanzdirektion beauftragt, das entsprechende Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der Kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.

Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung

Der Drittbetreuungsabzug soll im Einklang zur direkten Bundessteuer von heute 6000 Franken auf neu 25'000 Franken erhöht werden. Mit der Erhöhung soll einerseits dem gestiegenen Bedürfnis nach einer stärkeren steuerlichen Berücksichtigung der Drittbetreuungskosten Rechnung getragen werden. Andererseits befindet sich der Zuger Drittbetreuungsabzug inzwischen im interkantonalen Vergleich im hinteren Drittel, so dass nach der Unternehmenssteuerreform nun wieder eine Massnahme zu Gunsten der Familien umgesetzt werden soll.

Der Eigenbetreuungsabzug soll von heute 6000 Franken auf neu 12000 Franken erhöht werden, da auch die Anerkennung der Eigenbetreuung einem unveränderten gesellschaftspolitischen Bedürfnis entspricht. Die SVP begrüsst vor allem die Verdopplung des Eigenbetreuungsabzug und akzeptiert den vorgeschlagenen Drittbetreuungsabzug.

Verbesserungen bei der Vermögenssteuer

Die sich auf absehbare Zeit sehr gut präsentierende Finanzlage des Kantons Zug rechtfertigt nach Ansicht des Regierungsrates eine Senkung der Vermögenssteuer im Rahmen eines ausgewogenen Gesamtpakets.

Nachdem bei der letzten Anpassung der Vermögenssteuer per 2009 durch die Abschaffung der damals obersten Tarifstufe vor allem Personen mit grösserem Vermögen profitierten, soll eine generelle Senkung des Vermögenssteuertarifs um 20 Prozent nun allen Vermögenssteuerzahlenden zugutekommen.

Zusätzlich sollen die bestehenden Freibeträge erhöht werden. Heutzutage bezahlen rund die Hälfte der Zuger keine Vermögenssteuer, wird sich diese Zahl mit den erhöhten Freibeträgen künftig geschätzt um rund weitere zehn Prozent erhöhen.

Senkung ist im Sinne der SVP Zug

Die SVP begrüsst die Senkung der Vermögenssteuer. Dieser Schritt sei ganz in ihrem Sinne: «Umsomehr wird es enorm wichtig, dass die Steuern für natürliche Personen möglichst attraktiv sind. Es ist einer der zentralen Erfolgsfaktoren für (den Kanton) Zug, im Bereich der natürlichen Personen gute Steuerzahler zu haben. Heute stammt weit mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen des Kantons Zug von natürlichen Personen».

Sie führen weiter aus: «International scheint die generelle Vermögenssteuer ein Auslaufmodell zu sein. Nur noch wenige Industrieländer kennen diese Steuer. In der Schweiz ist sie noch von grösserer Bedeutung und der Kanton Zug gehört in Bezug auf die Vermögenssteuer nicht zu den attraktivsten Kantonen. So ist der Maximalsteuersatz auf Vermögen im Kanton Zug wesentlich höher als in anderen Zentralschweizer Kantonen wie Schwyz, Nidwalden und Obwalden».

Eine Verbesserung der Situation bei den Vermögenssteuern würde laut der SVP die Möglichkeiten des Kantons Zug verbessern, sehr wichtiges Steuersubstrat zu erhalten. Sie fügen an, es würde sich um gute Steuerzahler handeln, welche es dem Kanton wiederum ermöglichen, überdurchschnittlich gute Leistungen anzubieten, insbesondere im Sozial- und Bildungsbereich.

Senkung des Einkommenssteuertarifs und unbefristete Beibehaltung der erhöhten persönlichen Abzüge

Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, eine Senkung der Vermögenssteuer nicht isoliert, sondern im Rahmen eines ausgewogenen Gesamtpakets unter Berücksichtigung zusätzlicher steuerlicher Anliegen und Themen umzusetzen. Die heute sehr gute Finanzlage des Kantons Zug erlaubt auch Massnahmen im Bereich der Einkommensbesteuerung, gerade auch, weil Steuern nicht auf Vorrat erhoben werden sollen.

Der Regierungsrat beantragt deshalb, den bestehenden Einkommenssteuertarif generell um fünf Prozent zu senken (der Steuertarif enthält die Steuersätze, welche die einfache Steuerbelastung bei einem bestimmten Einkommen oder Vermögen ausdrücken). Ebenfalls soll die im Rahmen der steuerlichen Covid-Massnahmen vorgenommene, von 2021–2023 befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge, aufgrund der positiven Erfahrungen, unbefristet beibehalten werden.

Die persönlichen Abzüge werden unbefristet auf 22’200 Franken beziehungsweise 11’100 Franken erhöht. Im Gesetz werden bereits die teuerungsbereinigten Werte festgehalten. Die SVP begrüsst es ebenfalls den bestehenden Einkommenssteuertarif generell um fünf Prozent zu senken und die Beibehaltung der bis heute befristeten Erhöhung der persönlichen Abzüge, beizubehalten.

Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung

Diverse Änderungen im Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes werden im 8. Steuerpakte nachgeführt. Betroffen sind diverse Punkte wie das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen, die Aktienrechtsrevision sowie das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich. Desweitern sollen eine Amtshilfebestimmung im Bereich der Sozialhilfe angepasst und kleinere redaktionelle Anpassungen im Steuergesetz vorgenommen werden.

Alle diese Anpassungen werden von der SVP akzeptiert und begrüsst.

Finanziellen Auswirkungen

Gemäss Angaben des Regierungsrates resultiert aus den verschiedenen Anpassungen ein finanziell verkraftbares und ausgewogenes Gesamtpaket, welches allen steuerzahlenden Zugern zugutekommt. Alle Massnahmen sollen im Rahmen einer achten Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Durch die achte Teilrevision sind gemäss Aussagen des Regierungsrates jährliche Mindereinnahmen von rund 72,7 Mio. Franken für den Kanton beziehungsweise 54,8 Mio. Franken für die Zuger Gemeinden zu erwarten.

Die SVP ist der Meinung, dass die Mindereinnahmen für den Kanton und die Zuger Gemeinden tragbar und verkraftbar sind. Dies selbst unter der Voraussetzung, dass aufgrund eines möglichen überraschenden Einbruchs von Steuereinnahmen aufgrund des soeben ausgebrochenen Krieges in der Ukraine und den Auswirkungen auf die Weltwirtschaft stärker als erwartet einbrechen sollten. Die Stärkung des Standortvorteile für alle Einwohner seit laut der SVP ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung.

Die SVP bedauert hingegen, dass das 8. Steuerpaket nicht auch noch die Beibehaltung des Steuerfusses von heute 80 Prozent bis Ende 2023 beinhaltet. Sie verstehen aber auch, dass die beim Abstimmungskampf vom 7. März 2021 abgegebenen Versprechen gegenüber der Öffentlichkeit einzuhalten sind. Die SVP is trotzdem überzeugt, dass die guten Erfahrungen mit der temporären Senkung des Steuerfusses von früher 82 Prozent (bis Ende 2020) durchaus noch in einem zukünftigen Steuerpaket berücksichtigt werden könnten.

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