Workshop der Bürgergemeinden des Kantons Zug fand in Neuheim statt
Der Verband der Bürgergemeinden des Kantons Zug organisierte am 22. Juni 2022 einen Workshop in Neuheim.
Der Verband der Bürgergemeinden des Kantons Zug organisiert jeweils im Juni in Zusammenarbeit mit der Direktion des Innern, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, einen Workshop. Dieser fand nach den durch die Corona-Pandemie verhinderten Zusammenkünften in den beiden letzten Jahren wieder im gegenseitigen Austausch turnusgemäss in der Lindenhalle in Neuheim statt.
«Wie kann ein Kind, das während des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens zur Welt kommt, in das Verfahren aufgenommen werden?» Diese und ähnliche Fragen wurden durch Silvia Inglin, Abteilungsleiterin des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes, und ihre Mitarbeiterinnen kompetent geklärt.
Für die Bürgergemeinden stehen in ihrem Arbeitsraum auf «iZug» ein umfassendes Handbuch sowie massgebende Entscheide auf kantonaler und eidgenössischer Ebene online zur Verfügung. Diese Dokumentation und insbesondere der direkte Austausch am Workshop werden von den Bürgerrätinnen und Bürgerräten, den Bürgerschreiberinnen und Bürgerschreibern sehr geschätzt.
Das Einbürgerungsverfahren
Das Einbürgerungsverfahren beruht auf eidgenössischen und kantonalen gesetzlichen Bestimmungen. Da nicht jedes Detail im Gesetz geregelt ist, sorgen gemeinsam getroffene Normen für Transparenz und Verlässlichkeit. Auch im Gesuch nicht eingeschlossene Ehepartner oder Kinder werden künftig zum Einbürgerungsgespräch eingeladen.
Das Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) hält in Artikel 12 zu den Integrationskriterien unter anderem fest: «Eine erfolgreiche Integration zeigt sich insbesondere in der Förderung und Unterstützung der Integration der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners oder der minderjährigen Kinder, über welche die elterliche Sorge ausgeübt wird.»
Der Sprachenpass ist kein Freipass – es zeigt sich im Gespräch, ob die Sprachkompetenz den im Gesetz geforderten Anforderungen genügt. Gefordert werden mündlich mindestens Referenzniveau B1 und schriftlich A2. Silvia Inglin empfiehlt, ein Zweitgespräch durch Tonbandaufnahmen und/oder ein Wortprotokoll zu dokumentieren.
Die Bürgergemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften
Die Bürgergemeinden im Kanton Zug sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, deren Aufgaben und Kompetenzen im kantonalen Gemeindegesetz geregelt sind: Erteilung des Gemeindebürgerrechts, Sozialwesen für die an ihrem Heimatort wohnenden Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung des Bürgerguts, Förderung der Heimatverbundenheit.
Oft besitzen sie Immobilien, unterstützen kulturelle oder soziale Projekte und sind in Stiftungen von Heimen und weiterem aktiv. 2024 werden die Zuger Bürgergemeinden ihr 150-jähriges Bestehen in der heutigen Form feiern können. Anlässlich der Aufteilung der Einheitsgemeinde 1874 wurden sie als selbständiges Gemeinwesen gebildet.