Zug: Lastwagenfahrer ohne Nachtfahrbewilligung unterwegs – verzeigt
Am Montagabend und in der Nacht hat die Zuger Polizei bei einer Kontrolle mehrere Fahrzeuge mit Kühlaufbauten gestoppt und genauer unter die Lupe genommen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Zug wurden am Montagabend und in der Nacht auf Dienstag Kontrollen durchgeführt.
- Es wurden Fahrzeuge mit Kühlaufbauten gestoppt und genauer unter die Lupe genommen.
- Zwei Personen wurden zur Anzeige gebracht.
Die mehrstündige Kontrolle hat am Montagabend sowie in der Nacht auf Dienstag stattgefunden.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Verbraucherschutz wurden 15 Fahrzeuge kontrolliert, die mit Kühlaufbauten ausgerüstet waren. Dabei handelte es sich um Lastwagen, Sattelmotorfahrzeuge sowie Lieferwagen.
Durch die Einsatzkräfte der Zuger Polizei wurden die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten, der technische Zustand der Fahrzeuge, die Fahrfähigkeit der Lenkenden, das Nachtfahrverbot sowie die Ladungssicherung und durch die Mitarbeitenden des Amts für Verbraucherschutz die Einhaltung der Hygienevorschriften für Lebensmittel kontrolliert.
Chauffeur ohne Nachtfahrbewilligung unterwegs
Dabei wurde festgestellt, dass ein Lastwagenfahrer nicht über eine Nachtfahrbewilligung verfügte. Zudem hatte ein 55-jähriger Chauffeur den Fahrtschreiber nicht korrekt bedient. Die beiden Männer werden zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verzeigt.
Weiter wurde durch die Mitarbeitenden des Amts für Verbraucherschutz bei einer Ladung eines Lieferwagens festgestellt, dass die mitgeführten Lebensmittel nicht mit der vorgeschriebenen Kühltemperatur von 5 °C transportiert wurden.
Die Weiterungen dieses Falles werden direkt durch das Amt für Verbraucherschutz vorgenommen.