Zuger Regierungsrat begrüsst Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe
Wie der Kanton Zug mitteilt, stimmt der Zuger Regierungsrat den Änderungen des Bundes zur lebenslangen Freiheitsstrafe zu, schlägt aber eigene Anpassungen vor.
Der Zuger Regierungsrat unterstützt die punktuellen Änderungen der lebenslangen Freiheitsstrafe, die der Bund vorschlägt.
Um eine klare und wirkungsvolle Unterscheidung zur zwanzigjährigen Freiheitsstrafe zu erzielen, schlägt er allerdings vor, eine bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe erstmals nach 20 statt nach 17 Jahren zu prüfen.
Klare Übergangsregelungen zwischen altem und neuem Recht
Ausserdem spricht sich der Zuger Regierungsrat dafür aus, dass bedingte Entlassungen aus einer (lebenslangen) Freiheitsstrafe bei gleichzeitig angeordneter Verwahrung gemäss Gesetz regelmässig überprüft werden.
Im Übrigen empfiehlt er, einerseits klare Übergangsregelungen zwischen dem alten und neuen Recht zu formulieren und andererseits den Vollzug formell zu konkretisieren.