Brians Psychiater müssen sich vor Zürcher Obergericht verantworten
Die Psychiater von Brian kommen vor das Zürcher Obergericht. Sie haben den bekannten Straftäter tagelang an ein Bett gebunden haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Psychiater haben den als «Carlos» bekannten Brian 13 Tage lang ans Bett gebunden.
- Das Zürcher Bezirksgericht hatte sie freigesprochen.
- Nun müssen sie sich auch noch vor dem Obergericht verantworten.
Weil sie den jungen «Carlos», oder Brian, wie er mit richtigem Namen heisst, während 13 Tagen ans Bett gebunden haben, müssen sich drei Psychiater bald vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Das Bezirksgericht Zürich hatte sie im vergangenen August noch freigesprochen.
Das Obergericht hat den Verhandlungstermin gegen die drei Psychiater auf den 28. Oktober festgelegt. Der Freispruch für die drei Mediziner im August 2020 war eine Schlappe für die Zürcher Staatsanwaltschaft. Sie hatte Verurteilungen wegen Freiheitsberaubung beziehungsweise Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung gefordert.
Brian sei damals im Jahr 2011 für einmal Opfer und nicht Täter gewesen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Den erst 15-jährigen Jugendlichen für 13 Tage festzubinden sei klar eine Misshandlung gewesen. Die lange Zeit in Bewegungslosigkeit führte dazu, dass der junge Straftäter kurzzeitig sogar im Rollstuhl transportiert werden musste und Hilfe beim Treppensteigen benötigte.
Bezirksgericht sprach Psychiater frei
Das Bezirksgericht Zürich teilte aber die Ansicht der drei Psychiater und sprach diese frei. Es habe damals keine Alternative zum Festbinden gegeben. Brian wurde 2011 in die Psychiatrie eingeliefert, weil er versucht hatte, sich im Gefängnis umzubringen.
Für Brian begann damals die bekannte Odyssee durch Gefängnisse, Kliniken und Gerichtssäle. Heute ist er 25 Jahre alt und sitzt in Isolationshaft in der Strafanstalt Pöschwies. Wegen mehrfacher Angriffe innerhalb der Gefängnismauern wurde er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine drei Anwälte bezeichnen die andauernde Einzelhaft als Folter.