Der Genderstern ist an Zürcher Schulen nicht notenrelevant
Schüler sowie Studierende werden im Kanton Zürich nicht dazu gezwungen, in ihren Texten einen Genderstern, Genderdoppelpunkt oder Gender-Gap zu setzen.
Zwei Kantonsräte und eine Kantonsrätin von SVP und FDP wollten in einer Anfrage an den Regierungsrat wissen, ob es einen «von oben verordneten Zwang» zum Gendern an Schulen gebe und ob diese Frage «leistungs- und notenrelevant» sei. Also ob es Notenabzug gibt, wenn eine Genderform vergessen oder absichtlich nicht gesetzt wird. Sie verlangten zudem eine Antwort, wie sich Auszubildende wehren könnten.
Der Regierungsrat kann die alarmierten Bürgerlichen aber beruhigen: Schüler sowie Studierende würden nicht zu Genderstern, Genderdoppelpunkt, Gender-Gap (Unterstrich) oder anderen Sonderzeichen gezwungen.
Es gebe zwar mehrere bundes- und kantonalrechtliche Vorgaben und Empfehlungen. Diese würden das Verwenden einer gendergerechten Sprache an einer Schule durchaus rechtfertigen. «Ein davon abweichender Sprachgebrauch wird den Auszubildenden im Kanton Zürich aber nicht aufgezwungen», schreibt der Regierungsrat seiner Antwort vom Donnerstag, 7. Juli 2022.
Lehrende sowie Dozierende dürfen keine Notenabzüge machen
Hochschulen und Fachhochschulen haben jeweils eigene Sprachleitfäden. Die sind allerdings kein verbindliches Regelwerk. Weder für Dozierende noch für Studierende ergäben sich aus diesen Sprachleitfäden verpflichtende Vorgaben, so der Regierungsrat.
Weil die Empfehlungen nicht rechtlich verbindlich sind, dürfen Lehrende sowie Dozierende auch keine Notenabzüge machen, wenn Studierende und Schüler das Gendern vergessen oder absichtlich weglassen.
Sollte das Gendern bei jemandem trotzdem Auswirkungen auf eine Note haben, «ist unter Umständen das Ergreifen eines Rechtsmittels möglich», also ein Rekurs. Bis heute gibt es jedoch keinen einzigen Fall, in dem das Gendern zu Rechtsstreitigkeiten geführt hätte.
Wie der Regierungsrat weiter betont, hat die Verwendung der gendergerechten Sprache an Schulen nichts mit einer politischen Agenda zu tun. «Vielmehr soll damit auf allen Stufen sichergestellt werden, dass sich Schülerinnen, Schüler und Studierende korrekt und präzise ausdrücken können.»
Das generische Maskulin ist beim Bund und Kanton nicht erwünscht
Der Kanton selber hält sich bei seinen Texten an die Richtlinien der Bundeskanzlei, und diese wiederum hält den Genderstern, den Genderdoppelpunkt und den Gender-Gap nicht für geeignet, eine inklusive Sprache zu erreichen, zumindest was Bundes-Texte betrifft.
Stattdessen setzt der Bund, und damit auch der Kanton, auf andere Möglichkeiten, etwa Paarformen (Bürgerinnen und Bürger), geschlechtsabstrakte Formen (versicherte Person), geschlechtsneutrale Formen (Versicherte) oder Umschreibungen ohne Personenbezug. Das generische Maskulin (Bürger) ist beim Bund nicht mehr erwünscht und somit auch nicht beim Kanton. Frauen werden also definitiv nicht mehr «mitgemeint».
Sonderzeichen wird mittlerweile durchgehend angewendet
Im Nachbarkanton Aargau sorgte der Genderstern an den Schulen kürzlich für einen kleinen Polit-Skandal: Die Neue Kanti Aarau hatte mehrmals das Gendersternchen in Dokumenten verwendet – sehr zum Missfallen von konservativen Politikern. Der Regierungsrat untersagte der Schule schliesslich die Verwendung des Sternchens.
Die Stadt Zürich geht einen anderen Weg: Sie gab Anfang Juni 2022 bekannt, dass in Texten der Stadtverwaltung der Genderstern neu explizit erlaubt ist. Verwaltungsangestellte haben also zwei Möglichkeiten. Sie können wie bisher geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden, etwa «Rettungskräfte» oder «Studierende», oder sie verwenden einen Genderstern.
In einer ersten Phase tauchte das Sternchen noch etwas willkürlich auf, etwa nur im Titel, nicht aber im Fliesstext einer Medienmitteilung. Mittlerweile wird das Sonderzeichen aber in den meisten städtischen Mitteilungen durchgehend angewendet.