Stadt Zürich

Zürich: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich

Zürich,

Im August 2023 ist ein Mann nach einem Gewaltdelikt in einer Zürcher Bar verstorben. Nun wurde Anklage gegen den mutmassliche Täter wegen Mordes erhoben.

Langstrasse
In der Lugano-Bar an der Zürcher Langstrasse ist im August 2023 ein Mann getötet worden. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Zürcher Bar wurde ein Barmann angegriffen und tödlich verletzt.
  • Nun wurde Anklage gegen einen 52-jährigen Mann wegen Mordes erhoben.

Am 30. August 2023 verstarb ein Mann nach einem Gewaltdelikt in einer Bar im Stadtzürcher Langstrassenquartier.

Gemeinsame Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich sowie der Staatsanwaltschaft I für Schwere Gewaltkriminalität führten zur Identifizierung und Anfang November 2023 schliesslich zur Verhaftung des mutmasslichen Täters.

Im Nachgang zum Tötungsdelikt eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich Ablauf und Hintergründe der Tat zu klären.

Der Beschuldigte soll einen Barmann erstochen haben

Mit Anklage vom 17. März 2025 an das Bezirksgericht Zürich hat die Staatsanwaltschaft I die Untersuchung gegen den heute 52-jährigen ungarischen Beschuldigten nun abgeschlossen.

Ihm wird vorgeworfen, am 30. August 2023 um die Mittagszeit einen Barmann in einer Zürcher Bar unvermittelt mit Reizstoff besprüht und anschliessend mit einer Stichwaffe mehrfach auf das wehrlose Opfer eingestochen zu haben.

Trotz umgehender medizinischer Hilfe verstarb der Mann kurz nach der Tat an den Folgen seiner Verletzungen.

Staatsanwaltschaft beantragt unbedingte Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft beantragt für den nicht geständigen Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Anordnung einer Landesverweisung.

Mit der Anklageerhebung ist nun die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen.

Die Staatsanwaltschaft beantwortet deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.

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