Obergericht: Mann bietet Frau 4000 Euro für Sex und wendet Gewalt an
Eine 19-Jährige stimmt Sex für 4000 Euro zu. Als der Mann Gewalt anwendet, bereut die Frau ihre Entscheidung. Für das Obergericht war es keine Vergewaltigung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann wird vom Obergericht zu 34 Monaten Gefängnis verurteilt.
- Er habe einer 19-Jährigen Geld für Sex geboten, sie aber dann gewürgt und geschlagen.
- Das angeblich vereinbarte Geld sei auch nicht bezahlt worden.
- Ausserdem sei er gegenüber seiner Ehefrau gewalttätig aufgetreten.
Das Zürcher Obergericht hat einen 28-jährigen Mann wegen sexueller Belästigung sowie schwerer Körperverletzung zu 34 Monaten Gefängnis verurteilt. Dazu kommt eine Busse von 5400 Franken, 60 Prozent der Berufungskosten sowie eine Genugtuung an eine Privatklägerin in Höhe von 2000 Franken. Darüber berichtet der «Tagesanzeiger».
4000 Euro für Sex
Zunächst beginnt alles mit einem unmoralischen Angebot im Juli 2020: Ein verheirateter 24-jähriger Schweizer bietet einer 19-jährigen Deutschen 4000 Euro für Geschlechtsverkehr. Sie erklärt sich bereit, obwohl er klar macht, dass er auf Sadomaso steht. Lediglich Schmerzen möchte sie nicht erleiden.
In einer laut Aussage des Opfers «verschmutzten Wohnung» im Zürcher Unterland kommt es zunächst einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr. Danach sei sie jedoch gewürgt, geschlagen und bespuckt worden. Alles wehren habe nichts genützt.
Angeklagter lässt Geschädigte ohne Geld sitzen
Am nächsten Tag behauptet der Mann, das versprochene Geld an einem Bancomaten erst abheben zu müssen. Daraufhin war er plötzlich weg. Neben den Vorwürfen der Deutschen gibt es auch Gewaltanschuldigungen der Ehefrau des heute 28-Jährigen.
Er soll sie gewürgt und mit einem Staubsaugerrohr übel zugerichtet haben. Vom Bezirksgericht wurde er deshalb vor knapp zwei Jahren zu insgesamt 44 Monaten Gefängnis verurteilt. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft waren mit dem Urteil zufrieden.
Revision führt vors Obergericht
Deshalb musste das Obergericht nun nochmals entscheiden. Mittlerweile hat der Mann drei Kinder und verdient sein Geld mit Sexvideos. Der Angeklagte beteuert bezüglich des One-Night-Stands mit der Deutschen seine Unschuld.
Sie habe nie gesagt, etwas nicht zu wollen. Nicht einmal Geld sei versprochen worden. «Das Problem begann erst, als es um das Geld ging», sagte er laut «Tagesanzeiger». Zuvor habe sie alles ohne Probleme mitgemacht.
Laut Urteil keine Vergewaltigung
In einem Aspekt ist das Obergericht dem 28-Jährigen entgegengekommen. Eine Vergewaltigung habe sich nicht zugetragen, weil sie nur der Gewalt widersprach, nicht dem Sex.
Insgesamt wurde das vorige Urteil des Bezirksgerichts auf 34 Monate reduziert. Auch eine Genugtuungszahlung von 20'000 Franken wurde auf 2000 Franken reduziert.
Richter: «Grusige und unschöne Sache»
Dennoch lässt das Gericht kein gutes Haar am Angeklagten: «Das, was Sie getan haben, ist eine grusige und unschöne Sache», habe der Richter gemäss «Tagesanzeiger» gesagt.
Eine weitere Revision beim Bundesgericht ist noch möglich.