Sechseläuten: Zürcher Regierung hält sich aus Kostüm-Debatte raus
Der Zürcher Regierungsrat will sich nicht bei der Kostümwahl am Zürcher Sechseläuten einmischen. Dies erklärt er auf Anfrage der SP.
Das Wichtigste in Kürze
- Diesen Frühling kam es zum Skandal am Zürcher Sechseläuten.
- Grund war ein diskriminierender Sketch einer Zunft.
- Auf Anfrage der SP äussert sich nun die Zürcher Regierung dazu.
- Sie wolle auch in Zukunft keine Regeln für die Kostüme festlegen.
Der Zürcher Regierungsrat will sich nicht bei der Kostümwahl am Zürcher Sechseläuten einmischen.
Es sei nicht Sache der Regierung, die Kostümierung am Zürcher Frühlingsfest zu beurteilen. Die SP wollte in einer Anfrage wissen, wie er sich zu braun oder schwarz angemalten Gesichtern stellt.
Ein rassistischer Sketch an einem privaten Zunft-Ball sorgte beim diesjährigen Sechseläuten für Empörung. Schwarz geschminkt, mit Kraushaarperücke und Bastrock verkleidet, in der Hand ein grosser Knochen: So spielte im April ein Teilnehmer einer privaten Zunft-Veranstaltung bei einem Sketch eine dunkelhäutige Person.
Im Publikum sassen rund 140 Gäste, darunter viele Vertreter der Wirtschaft, die den Auftritt mit Gelächter belohnten. Zusammen mit der Tatsache, dass sich die Zünfter der Zunft zum Kämbel immer noch als Araber verkleiden und braun schminken, war das für die SP Grund genug, bei der Regierung nach ihrer Haltung zu fragen.
Diese will sich dazu aber nicht inhaltlich äussern, wie aus der Antwort hervorgeht, die am Donnerstag publiziert wurde. Würden einzelne Bevölkerungsgruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung herabgesetzt oder diskriminiert, könne dies unter Umständen aber ein Strafverfahren zur Folge haben.
Dies sei aber Sache der Strafbehörden und Gerichte, nicht des Zürcher Regierungsrates, schreibt dieser weiter.
Ob es zumindest wegen des umstrittenen Sketches zu einem Strafverfahren kommt, ist indes nach wie vor offen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete nach Bekanntwerden des «Bastrock»-Sketches ein so genanntes Vorabklärungsverfahren.
Dabei wird untersucht, ob es ausreichenden Tatverdacht für ein Strafverfahren gibt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, wie es am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft auf Anfrage hiess.