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Stadt Zürich legt Beschwerde gegen Urteil «Friedhof Sihlfeld» ein

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Wie die Stadt Zürich mitteilt, wurde vom Verwaltungsgericht entschieden, dass der Friedhof nachts nicht geschlossen werden muss. Der Stadtrat möchte Klarheit.

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Auch wenn die Gräber für queere Personen gedacht sind, kann jeder sie mieten. - Google Street View

Am 20. Januar 2022 hatte der Bezirksrat den Stadtrat angewiesen, den Friedhof Sihlfeld dauerhaft jeden Abend ab spätestens 20 Uhr zu schliessen.

Gegen diesen Entscheid hat der Stadtrat Beschwerde eingereicht.

Der Stadtrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 2022 die Ansicht teilt, dass diese nächtliche Schliessung nicht die zielführende und angebrachte Massnahme ist, um vorhandenen Problemen auf dem Friedhof entgegenzuwirken.

Stadt will Friedhöfe als Orte der Trauer schützen

Der Stadtrat setzt sich für eine pietätvolle Nutzung der Friedhöfe ein. Er bedauert es, wenn die Gefühle von Friedhofsbesucher verletzt werden, weil sich Personen aus ihrer Sicht respektlos und unangemessen verhalten.

Seit Herbst 2020 hat die Stadt Zürich verschiedene zielgerichtete Massnahmen ergriffen, um den Friedhof Sihlfeld als einen Ort der Einkehr und Trauer für Hinterbliebene zu schützen.

Dazu gehören Kontrollen der Stadtpolizei und von «sip züri» sowie die Schliessung der WC-Anlagen am Abend.

Verbesserung der räumlichen Trennung

Durch gezielte Bepflanzungen wurde die räumliche Trennung verbessert zwischen Flächen mit Gräbern und Flächen, die auch für eine dem Ort angemessene Erholungsnutzung zur Verfügung stehen.

Seit Frühling 2022 weist eine neue Signaletik auf dem Friedhof Sihlfeld Besuchende zusätzlich auf ein angemessenes Verhalten hin.

Die Stadt überwacht die Situation auf dem Friedhof weiterhin. Bei Bedarf werden weitere passende Massnahmen ergriffen.

Weiterzug zur Klärung einer Grundsatzfrage

Das Verwaltungsgericht hat den Stadtrat angewiesen, die geeigneten Massnahmen zur Sicherstellung von Ruhe und Ordnung auf dem Friedhof zu ergreifen.

Der Stadtrat ist nicht nur der Ansicht, dass er diesbezüglich bereits zielgerichtete Massnahmen ergriffen hat, sondern auch, dass diese Anordnung über das im Verfahren Geforderte (Streitgegenstand) hinausgeht.

Ausserdem ist der Stadtrat – anders als das Verwaltungsgericht – der rechtlichen Auffassung, dass er grundsätzlich nicht verpflichtet war, auf das Begehren zur Schliessung des Friedhofs einzutreten.

Beschwerde gegen das Urteil

Da sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen von der Stadt konkrete Massnahmen gefordert werden können und die Stadt auf solche Begehren einzutreten hat, wieder stellen kann, möchte der Stadtrat sie vom Bundesgericht geklärt haben.

Er hat deshalb gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt.

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