Stadtrat Zürich überweist Teilrevision Nutzungsplanung Friesenberg
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Teilrevision der Nutzungsplanung für das Quartier Friesenberg festzusetzen.
Die vom Stadtrat verabschiedete Teilrevision der Nutzungsplanung Friesenberg umfasst zwei Massnahmen: Einerseits eine Änderung des Zonenplans, die in bestimmten Gebieten anstatt zwei Vollgeschossen neu drei oder vier Vollgeschosse zulässt. Andererseits den «Ergänzungsplan Städtebau Quartier Friesenberg».
Dieser enthält besondere Bauvorschriften – beispielsweise zu Bebauungsstruktur, baulicher Dichte, Strassenraumgestaltung, Erschliessung, Grünraumgestaltung und Baumschutz – und soll neu in die Bauordnung aufgenommen werden. Die Teilrevision Nutzungsplanung Friesenberg ist notwendig, um übergeordnete Richtplanungen und gesetzliche Vorgaben bezüglich Siedlungsqualität und massvoller Verdichtung innerhalb bestehender Siedlungsgebiete umzusetzen.
Die Nutzungsplanung fördert gemeinnützigen Wohnraum und schafft die Voraussetzungen für ein massvolles Bevölkerungswachstum bei gleichzeitiger Sicherung der städtebaulichen Qualitäten des Quartiers Friesenberg. Die Teilrevision Nutzungsplanung Friesenberg lag von Oktober bis Dezember 2018 öffentlich auf.
Zeitgleich erfolgte eine Vorprüfung der Nutzungsplanung durch die kantonale Baudirektion, die eine Genehmigung in Aussicht stellte.
Masterplan FGZ
Die Teilrevision Nutzungsplanung Friesenberg basiert auf dem «Masterplan FGZ» (STRB Nr. 249/2016), dem der Stadtrat im März 2016 zugestimmt hat. Der Masterplan war im Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses von der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) und der Stadt Zürich zwischen 2012 und 2016 erarbeitet worden.
Auslöser dafür war die langfristige Erneuerungsstrategie der FGZ, die Sanierungen und Ersatzneubauten vorsieht. Mit der Teilrevision soll ermöglicht werden, dass bis etwa zum Jahr 2050 zusätzliche 500 bis 700 Wohnungen entstehen (inklusive Ersatz von Etappe 1 und 2, siehe unten).
Schrittweise soll so gemeinnütziger Wohnraum für 1400 bis 1900 zusätzliche Personen im Quartier geschaffen werden. Wann und für welche Siedlungen im Anschluss an die Teilrevision ein konkretes Projekt gestartet wird, obliegt der FGZ.
Massnahmen Denkmalpflege
Bereits 2016 hat der Stadtrat zudem gestützt auf die Gesamtschau im «Masterplan FGZ» denkmalpflegerische Massnahmen beschlossen und drei Siedlungen der Gartenstadt Friesenberg ins Inventar aufgenommen. Gegen den Verzicht einer Inventaraufnahme und Unterschutzstellung der beiden ältesten Etappen der FGZ (STRB Nr. 1027/2016) wurden Rechtsmittel ergriffen.
Das Verfahren ist derzeit pendent vor Bundesgericht. Der Ausgang des hängigen Verfahrens hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die übrigen Festlegungen, weshalb diese umgesetzt werden sollen, um die angestrebte Entwicklung des Gebiets in den restlichen Bereichen zu ermöglichen.
Über das weitere Vorgehen bei den beiden ältesten Etappen wird im Anschluss an den Bundesgerichtsentscheid befunden.