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Steuerabzüge für Kitakosten in Zürich sollen deutlich steigen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Der Kantonsrat hat einer Änderung des Steuergesetzes in erster Lesung zugestimmt und nimmt die Vorlage in einer kommenden Sitzung auf.

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Während Mama oder Papa auf der einen Seite des Zimmers arbeitet, beschäftigt sich das Kind in der Spielecke. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Eltern im Kanton Zürich sollen in der Steuererklärung künftig deutlich höhere Abzüge für die Kosten von Kindertagesstätten geltend machen können. Der Kantonsrat hat einer Änderung des Steuergesetzes in erster Lesung zugestimmt.

Einen Rückweisungsantrag von Grünen und AL hat der Kantonsrat am Montag, 27. März 2023 mit 133 gegen 25 Stimmen abgelehnt.

Bislang können Eltern pro Kind externe Kinderbetreuungskosten von maximal 10'000 Franken jährlich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Künftig sollen es maximal 25'000 Franken jährlich sein, was ungefähr den Vollkosten eines Betreuungsplatzes an fünf Tagen pro Woche entspricht.

Befürworter: Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird verbessert werden

Bei der direkten Bundessteuer gilt seit diesem Jahr ebenfalls ein Maximalbetrag von 25'000 Franken.

Laut Befürwortern der Erhöhung des Abzuges wird damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert, auch der Fachkräftemangel soll so bekämpft werden.

Grüne und AL wiederum machten geltend, dass vor allem Personen mit hohen Einkommen von höheren Steuerabzügen profitieren würden.

Besser wäre es ihrer Ansicht nach, das Geld in die Vergünstigung der Kinderbetreuungstarife zu investieren.

Kantonsrat nimmt die Vorlage an einer kommenden Sitzung auf

Gemäss Schätzungen führen die höheren Abzüge bei Kanton und Gemeinden voraussichtlich zu tieferen Steuereinnahmen von 14 Millionen Franken jährlich.

Steigt jedoch infolge der Änderung die Beschäftigung, reduzieren sich die Mindereinnahmen.

Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission. An einer der kommenden Sitzungen wird der Kantonsrat abschliessend darüber entscheiden.

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