Wie die Stadt Zürich mitteilt, sollen ab 2023 die Kitas vom Sozialdepartement für subventionierte Betreuungsplätze höhere Beiträge erhalten.
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Die Stadt Zürich. - keystone

Im Rahmen des Anfang 2022 lancierten Austauschgefässes «Kita-Dialog Stadt Zürich» haben das Sozialdepartement der Stadt Zürich und ein Ausschuss von zwölf Geschäftsführern von Kita-Trägerschaften in der Stadt Zürich über die Weiterentwicklung der städtischen Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung diskutiert.

Seit dem Sommer fanden zudem tripartite Gespräche zwischen dem Sozialdepartement, den im Kita‑Dialog mitarbeitenden Kitas und dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) statt, an denen auch der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse teilnahm.

Gesamtpaket aus finanziellen und sozialpartnerschaftlichen Massnahmen

Die Stadt und die Sozialpartner haben sich dabei auf gemeinsame Perspektiven bezüglich Finanzierung und Sozialpartnerschaft für die nächsten Jahre verständigt, welche für die Kitas und ihre Mitarbeitenden, die betreuten Kinder und ihre Eltern Verbesserungen bringen werden.

Die einzelnen Elemente darin bilden ein Gesamtpaket und stehen unter dem Vorbehalt der jeweiligen Zustimmung der zuständigen städtischen Stellen, insbesondere des Gemeinderats im Rahmen der jährlichen Budgetberatung im Dezember 2022.

Demnach soll ab Januar 2023 der Normkostensatz für die von der Stadt Zürich unterstützten vorschulischen Betreuungsverhältnisse 131,20 Franken betragen, was einer Erhöhung um gut zehn Franken entspricht.

Davon bilden sieben Franken eine Senkung der Normauslastung auf 85 Prozent ab, und 3,20 Franken entsprechen einem Teuerungsausgleich in der Höhe von 2,5 Prozent.

Sozialdepartment erhöht Mindestlohnvorgaben

Im Gegenzug zu Letzterem verpflichten sich die im Kita-Dialog vertretenen Kitas, auf die Löhne aller ihrer unbefristeten Anstellungsverhältnisse einen Teuerungsausgleich in der Höhe von ebenfalls 2,5 Prozent auszurichten.

Alle Kitas in der Stadt werden eingeladen, diesem Beispiel zu folgen und ebenfalls einen Teuerungsausgleich auf ihre Löhne zu gewähren.

Parallel erhöht das Sozialdepartement seine Mindestlohnvorgaben um denselben Prozentsatz.

Zudem stellt das Sozialdepartement zusätzliche Objektbeiträge für Qualitätsprojekte in der Höhe von drei Millionen Franken bereit, die nur Kitas beantragen können, die sich ebenfalls zu einem Teuerungsausgleich auf die Löhne verpflichten.

Weitere geplante Projekte

Dieser Mechanismus für den Teuerungsausgleich soll auch im Folgejahr weitergeführt werden, die prozentuale Höhe hängt von der künftigen effektiven Teuerung – inklusive einem allfälligen nun noch nicht ausgeglichenen Anteil der Jahresteuerung 2022 – ab.

Zudem möchte das Sozialdepartement 2024 weitere zwei Millionen Franken für Qualitätsprojekte und weitere drei Millionen Franken für Reallohnerhöhungen zur Verfügung stellen, wobei der Mechanismus zu deren Verwendung noch mit den Sozialpartnern zu diskutieren ist.

Die im Kita-Dialog vertretenen Kitas und der VPOD haben die Absicht, 2023 Gespräche über einen Gesamtarbeitsvertrag aufzunehmen, mit dem Ziel eines Inkrafttretens auf die neue «Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich» per Anfang 2025 hin.

Mehrkosten für die Stadt

Die Verhandlungskonstellation wird in den nächsten Monaten geklärt. An den Gesprächen darüber ist auch der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse beteiligt.

Mit der neuen Verordnung soll der Normkostensatz per Anfang 2025 um weitere zwei Franken erhöht werden, um eine Normauslastung von 83,5 Prozent abzubilden.

Dies entspricht dem Durchschnittswert der vom Sozialdepartement in Auftrag gegebenen «Analyse der Auswirkungen des neuen Finanzierungsmodells in der familienergänzenden Kinderbetreuung auf die Kitas in der Stadt Zürich».

Für die Stadt fallen gemäss diesen Perspektiven 2023 Mehrkosten von zehn Millionen Franken plus 3,2 Millionen Franken Teuerungsausgleich an, in den beiden Folgejahren weitere fünf beziehungsweise elf Millionen Franken plus Teuerungsausgleich.

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