Stadt Zürich

Zehn Jahre KESB und neues Erwachsenenschutzrecht in Zürich

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Wie die Stadt Zürich informiert, will sie am 2. Februar 2023 das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und behördlicher Unterstützung ausleuchten.

Der Maierhofplatz in Zürich.
Der Maierhofplatz in Zürich. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Vor zehn Jahren, am 1. Januar 2013, trat das revidierte Erwachsenenschutzrecht in Kraft, die vormaligen Vormundschaftsbehörden wurden durch die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst.

Die KESB der Stadt Zürich möchte dies zum Anlass nehmen, am Donnerstag, 2. Februar 2023, ab 10 Uhr, anhand von Fallbeispielen und im Gespräch mit Doktor Gaby Bieri, Stadtärztin und ärztliche Direktorin der städtischen Gesundheitszentren für das Alter, insbesondere das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und behördlicher Unterstützung auszuleuchten.

Die Selbstbestimmung der Betroffenen als Leitprinzip des neuen Erwachsenenschutzrechts gibt einerseits Orientierung, ist aber andererseits eine grosse Herausforderung für alle Beteiligten.

So haben Angehörige oder auch unterstützende Dienste teilweise andere Erwartungen an die KESB, etwa die Anordnung von Beistandschaften gegen den Willen der betroffenen Person.

Vorsorgeauftrag ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung

Die KESB hat die Aufgabe, zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis abzuwägen.

Ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung im neuen Recht ist auch der Vorsorgeauftrag, der sich grundsätzlich bewährt hat, aber noch zu wenig genutzt wird.

Darüber möchte die Gemeinde gerne mit den Einwohnern sprechen und diesen – als grösste KESB der Deutschschweiz – ausserdem die neuesten Entwicklungen der Kennzahlen für die Anordnungen von Massnahmen bei Kindern und Erwachsenen präsentieren.

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