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Zürich: Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben»

Stadt Zürich
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Der Stadtrat unterstützt das grundsätzliche Anliegen der Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» für die Einführung eines Mindestlohns in der Stadt Zürich.

Der Zürcher Predigerplatz: Das Niederdorf gehört zu den bevorzugten Wohngebieten der Limmatstadt.
Der Zürcher Predigerplatz: Das Niederdorf gehört zu den bevorzugten Wohngebieten der Limmatstadt. - Keystone

Die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» wurde am 10. November 2020 in der Stadt Zürich und mit gleichlautenden Regelungen auch in den Städten Winterthur und Kloten eingereicht. Die Initiative wurde vom Stadtrat teilweise für gültig erklärt und verlangt einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde für alle Arbeitnehmenden, die auf dem Gebiet der Stadt Zürich eine Beschäftigung verrichten.

Der Stadtrat teilt das grundsätzliche Anliegen der Initiative und sieht die Einführung von Mindestlöhnen als Möglichkeit, um Erwerbsarmut und das Sozialhilferisiko in der Stadt Zürich zu mindern. In Bezug auf die konkrete Ausgestaltung, die institutionelle Verankerung sowie einige Umsetzungsfragen gibt es jedoch Aspekte, die durch einen Gegenvorschlag zielführender berücksichtigt werden können als mit der ursprünglichen Volksinitiative.

Der Gegenvorschlag des Stadtrats

Der Gegenvorschlag des Stadtrats nimmt die Anliegen der Initiant substantiell auf und ist mit übergeordnetem Recht vereinbar. Im Unterschied zur Volksinitiative schlägt der Stadtrat zum einen eine rechtskonforme Regelung der Kontrollen vor und stärkt ausserdem über Anpassungen bei den Ausnahmen vom Mindestlohn die sozialpolitische Ausrichtung der Vorlage.

Im Rahmen der Erarbeitung des Gegenvorschlags wurden Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft und der Arbeitgeber in der Stadt Zürich sowie dem Gewerkschaftsbund geführt.

Schärfung der sozialpolitischen Ausrichtung

Wie bereits die Initiative legt auch der Gegenvorschlag des Stadtrats einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde fest. Dieser soll für alle Beschäftigten gleichermassen gelten und weder Angestellte aus Bereichen mit einem GAV noch Arbeitnehmende mit Normalarbeitsvertrag ausschliessen. Ausgenommen vom Mindestlohn sind wie im Initiativvorschlag gefordert hingegen Praktikanten, Lernende, unter 18-Jährige sowie Familienmitglieder in Familienbetrieben.

Um die sozialpolitische Ausrichtung des Gegenvorschlags zu schärfen, sollen mit dem Gegenvorschlag des Stadtrats zusätzlich aber noch unter 25-jährige Personen, die über keinen anerkannten Berufsabschluss auf Stufe EFZ verfügen, vom Mindestlohn ausgenommen werden. Damit soll verhindert werden, dass Aushilfejobs für junge Erwachsene durch einen Mindestlohn attraktiver werden könnten als eine Berufsausbildung.

Kontrollen und Einbezug Sozialpartner

Der Stadtrat verzichtet in seinem Gegenvorschlag auf die Schaffung einer tripartiten Kommission und bezieht die Sozialpartner stattdessen als beratende Kommission des Stadtrats in die Entscheide im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mindestlohnes mit ein.

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