Zürich: Komitee warnt vor Kosten der Elternzeit-Initiative
Ein überparteiliches Komitee warnt vor jährlichen Kosten von bis zu 2 Milliarden Franken durch die Kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit».
Die Volkswirtschaftsdirektion veranlagte die direkten Kosten auf 423 Millionen Franken pro Jahr, welche über paritätische Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert werden müssten.
Höhere Lohnabzüge träfen alle Arbeitnehmenden und reduzierten die Kaufkraft im Kanton, schreibt das Nein-Komitee in einer Mitteilung.
Die Gegner der Initiative rechnen aber zusätzlich noch mit indirekten Kosten von 1,6 Milliarden Franken, die durch die Abwesenheiten verursacht würden, also beispielsweise Überstunden anderer Mitarbeitender.
Insgesamt gehen sie also von bis zu 2 Milliarden Franken pro Jahr aus. Diese Kosten seien aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen nicht vertretbar.
Gefahr der Schwächung des Standorts Zürich
Im Kanton werden in jedem Jahr rund 17'000 Kinder geboren. Ein verlängerter Mutter- und Vaterschaftsurlaub führe zu zusätzlichen Abwesenheiten von 340'000 Wochen oder 7500 Vollzeitäquivalenten, die kompensiert werden müssten, heisst es in der Mitteilung.
Vor allem für KMU sei es angesichts des Fachkräftemangels und der hohen Spezialisierung des Arbeitsmarkts schwierig, Stellvertretungen zu finden.
Ohne Stellvertretungen müssten andere Mitarbeitende Überzeiten leisten oder Unternehmen müssten die Arbeitsbelastung reduzieren. Beide Szenarien führten zu einer Schwächung des Standorts Zürich, geben die Gegner zu bedenken.
Ungerechtigkeiten bei kantonalem Alleingang befürchtet
Ausserdem profitiere von der Elternzeit nur, wer im Kanton angestellt sei. Wer hier wohne aber ausserhalb arbeite, habe keinen Anspruch auf Entschädigung. Wer ausserhalb wohne und zum Arbeiten nach Zürich pendle, profitiere hingegen.
Dieser Zürcher Alleingang verursache daher Ungerechtigkeiten innerhalb der Schweiz, in Familien und Betrieben.
Weil kantonale Alleingänge bei der Elternzeit zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, sind sie nach Bundesrecht nicht zulässig, wie es in der Mitteilung heisst. Das Gesetz sei daher juristisch höchst problematisch.
Über die Initiative der SP wird am 15. Mai abgestimmt. Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen sie zur Ablehnung. Auf einen Gegenvorschlag konnte sich das Parlament nicht einigen.