Zürich: Städtische Mitarbeitende weiterhin im Homeoffice
Der Stadtrat ordnet für die Angestellten der Stadtverwaltung eine Verlängerung des Homeoffice an.
Ursprünglich hatte der Stadtrat für die städtischen Mitarbeitenden Homeoffice bis zum 10. April angeordnet. Der Bundesrat hat am 16. März die ausserordentliche Lage ausgerufen und Massnahmen beschlossen, die mindestens bis am 19. April gelten.
Entsprechend verlängert der Stadtrat seine Anordnung zum Homeoffice. Alle Mitarbeitenden, die ihren Arbeitsplatz nach Hause verlegen können, sollen bis auf bis aus Weiteres im Homeoffice weiterarbeiten.
Städtische Angestellte, die ihren Arbeitsplatz nicht verlegen können, verbleiben an ihren Arbeitsorten. Alle vitalen Leistungen werden weiterhin vollumfänglich erbracht. Alle anderen Dienstleistungen bleiben so lange wie möglich aufrechterhalten.
Gewisse Leistungen werden seit Beginn der Pandemie nur noch online, telefonisch, per Post angeboten oder sind vorübergehend ganz ausgesetzt. Einige Amtshäuser haben ihre Öffnungszeiten angepasst, andere sind für den Publikumsverkehr ganz geschlossen. Alle Anpassungen unter www.stadt-zuerich.ch/coronavirus-betrieb.