Zürich: Stiefvater misshandelt Tochter - Mutter schaut nur zu
Ein Mann soll seine Stieftochter mehrfach sexuell missbraucht haben – die Mutter des Mädchens habe dabei nur zugeschaut.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Vater soll seine Stieftochter mehrfach sexuell missbraucht haben.
- Die eigene Mutter soll diese Handlungen toleriert haben.
Ein Ehepaar steht aktuell vor dem Zürcher Obergericht. Der Mann wird beschuldigt, seine Stieftochter sexuell missbraucht zu haben.
Seine Ehefrau und Mutter des Mädchens soll dies toleriert haben. Der Stiefvater stammt aus der Türkei und die Mutter ist Schweizerin, hat aber ebenfalls türkische Wurzeln.
Stiefvater wurde mehrfach sexuell übergriffig
Dem Mann wird vorgeworfen, mehrfach sexuell übergriffig gegenüber der damals 14-Jährigen geworden zu sein. Die Mutter soll laut «NZZ» davon gewusst und es toleriert haben. Zudem wird dem Mann vorgeworfen, das Mädchen regelmässig geschlagen zu haben.
Nach diesen Misshandlungen flüchtete das Mädchen deswegen ins «Meitlihuus». Seit diesen Vorfällen leidet sie ausserdem unter schweren psychischen Störungen und Flashbacks. Das Mädchen soll weiters versucht haben, sich mit Tabletten umzubringen. Die Eltern fanden sie dabei benommen im Zimmer vor – riefen aber keine Ambulanz.
Zudem sollen die Eltern ihre Tochter bedroht, genötigt und ungewollt im Genitalbereich fotografiert haben. Diese Bilder wurden dann angeblich an einen Verwandten in der Türkei gesendet.
Eltern werden in vielen Anklagepunkten freigesprochen
Die erstinstanzliche Verhandlung wurde bereits 2021 geführt. Hier wurden der Vater und die Mutter von mehreren Vorwürfen freigesprochen.
Der Stiefvater wurde nur der mehrfachen sexuellen Nötigung, der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Die Ehefrau wurde nur als Gehilfin, nicht aber als Mittäterin verurteilt.
Der Stiefvater erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, die Ehefrau eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Beide haben bereits 599 Tage in Untersuchungs- und Sicherheitshaft verbracht.
Die Tochter erhielt eine Genugtuung von 12'000 Franken. Ihre Anwältin hatte jedoch für 50'000 Franken plädiert.
Prozess wurde unterbrochen
Der eigentliche Berufungsprozess am Obergericht begann bereits im Februar 2023, wurde aber unterbrochen. Nun trafen sich die Parteien zur Fortsetzung wieder. Bei seiner Befragung wies der Beschuldigte alle Vorwürfe zurück und behauptete, dass das Familienverhältnis «super» gewesen sei. Er beschuldigte die Stieftochter, Lügengeschichten zu erzählen.
Ausserdem stehe im Raum, ob ein Fall der schweren Körperverletzung vorliege. Diese sei laut Anwältin des Opfers allein schon aufgrund des psychischen Schäden ohnehin vorhanden. Sie hatte deswegen nochmals einen Antrag auf Genugtuung in Höhe von 50'000 Franken plädiert. Die Verteidiger hingen plädierten für eine Genugtuung von 120'000 Franken für ihre Mandaten wegen unrechtmässig erlittenen Haft.
Ein finales Urteil ist noch nicht gesprochen worden. Bei der Verurteilung müsse jedoch die Schuldfähigkeit des Vaters wegen seiner verminderten Intelligenz angepasst werden.