«Tatort» aus Zürich untersucht Mord an Affen
Im aktuellen «Tatort»-Fall wird ein Affe aus Zürich ermordet. Dies löst eine alte Debatte über den Tierschutz aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mordkommission aus «Tatort» ermittelt wegen eines Affenmordes in Zürich.
- Die Ermittlungen lösen dabei eine Diskussion über den Tierschutz aus.
In einem aktuellen «Tatort» -Fall aus Zürich wird ein Schimpanse ermordet, was eine alte Debatte neu entfacht. Obwohl die Mordkommission ermittelt, handelt es sich rechtlich gesehen nur um Sachbeschädigung und Tierquälerei.
Das Schweizer und deutsche Strafrecht sehen die Tötung eines Tieres nicht als Mord an. Stattdessen wird sie als Sachbeschädigung und Tierquälerei eingestuft, wie es die «Bild» berichtet.
Gesetzliche Regelungen zum Tierschutz
Nach dem Tierschutzgesetz droht jemandem, der ein Wirbeltier ohne triftigen Grund tötet oder ihm erhebliche Schmerzen zufügt, eine Freiheitsstrafe. Und zwar von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 25'000 Euro (ungefähr 24'344 Franken). Es kann auch ein Verbot verhängt werden, in Zukunft Tiere zu halten.
Wenn das getötete Tier nicht dem Täter gehört, kann dies zusätzlich als Sachbeschädigung strafbar sein. «Der Grund dafür ist, dass einige sachenrechtliche Vorschriften auch auf Tiere anzuwenden sind. Sonst dürfe man Tiere zum Beispiel gar nicht kaufen oder sie besitzen», erklärt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund.
Tierrechtler fordern Änderungen
Viele Tierrechtler kritisieren diese Rechtslage und fordern eine Gesetzesänderung. Die Organisation Peta hat sogar eine Petition für Grundrechte für Tiere gestartet. Sie argumentieren, dass trotz des bestehenden Tierschutzgesetzes Tiere täglich Schmerzen und Leiden ausgesetzt sind.
Die Forderung lautet, dass Tiere als Rechtspersonen anerkannt werden sollten. Damit könnten sie vor Gericht von Menschen vertreten und vom Gesetz wie Menschen geschützt werden. Tierquälerei könnte dann auch als Körperverletzung oder Mord geahndet werden.