Amber Heard: «Johnny sagte, dass er mich umbringen könnte»
Amber Heard und Johnny Depp werfen einander häusliche Gewalt vor. Die Schauspielerin trat gestern erstmals in den Zeugenstand.
Das Wichtigste in Kürze
- Amber Heard und Johnny Depp waren bis 2016 verheiratet.
- Heard bezeichnete sich als Opfer häuslicher Gewalt, weshalb Depp sie verklagt.
- An Tag 14 sprach die Schauspielerin über Depps angebliche Wut-Attacken.
Neuer Tag, neue Horror-Details aus dem Verleumdungsprozess von Johnny Depp (58) und Amber Heard (36).
Am Tag 14 des Prozesses steht Amber Heard das erste Mal im Zeugenstand. Die Schauspielerin ist sichtlich mitgenommen und beginnt mit den Worten: «Das ist das Schmerzlichste, was ich je durchgemacht habe.»
Unter Tränen beschreibt sie einen Vorfall von 2012, als Depp angeblich das erste Mal gewalttätig wurde.
Er habe Alkohol und Drogen konsumiert, als ihre Unterhaltung über eine Tätowierung an seinem Arm mit einer Attacke geendet habe. Laut Heard schlug Depp ihr dreimal ins Gesicht. «Das hat mein Leben verändert.»
Johnny Depp sei meist im Rausch handgreiflich geworden. Es sei auch zu sexueller Gewalt gekommen.
Heard erinnert sich an einen besonders wüsten Vorfall auf den Bahamas: «Er packt mich am Hals (...) und sagt mir, dass er mich verdammt noch mal umbringen könnte und dass ich ihm peinlich sei.»
Heards Anwälte zeigten Fotos von ihr, etwa mit blauem Fleck am Oberarm.
Amber Heard sei selbst gewalttätig geworden
Johnny Depp (58) hörte den Aussagen seiner Ex-Frau fast regungslos zu. Er vermied Blickkontakt, hielt seinen Kopf meist gesenkt.
Zu Beginn des Prozesses bestritt er Heard jemals geschlagen zu haben. Vielmehr sei die Schauspielerin selbst mehrfach gewalttätig gegen ihn geworden.
Depp hat seine Ex wegen Verleumdung angeklagt. Er will 50 Millionen Franken von ihr. Heard hat Gegenklage eingereicht.
Depp und Heard hatten sich 2009 bei den Dreharbeiten zu dem gemeinsamen Film «The Rum Diary» kennen und lieben gelernt. 2015 heirateten sie, doch nach nur 15 Monaten Ehe reichte die Schauspielerin die Scheidung ein.