Angelo Kelly muss wegen Auftritt mit Sohn 3000 Euro Busse zahlen
Angelo Kelly hat seinen jüngsten Sohn mit an einen Auftritt genommen. Nun muss der Musiker wegen Kinderarbeit 3000 Euro Bussgeld zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Angelo Kelly stand bei einem Auftritt mit seinem vierjährigen Sohn auf der Bühne.
- Nun wurde der Musiker wegen Verstoss des Jugendarbeitsschutzgesetzes verurteilt.
- Er muss ein Bussgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen.
Musiker Angelo Kelly muss wegen eines Bühnenauftritts seines jüngsten Sohnes in Deutschland ein Bussgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen.
«Bei dem Auftritt stand das Kind William für mindestens 30 Minuten auf der Bühne. Dort hat er mitgespielt, mitgesungen und ausserdem ein eigenes Lied interpretiert. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes.» Das sagte der Richter am Freitag vor dem Amtsgericht Hassfurt.
Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Angelo Kelly und sein Anwalt kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
Angelo Kelly hält Urteil für falsch
«Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am Allerwichtigsten», äusserte sich Angelo Kelly nach der Urteilsverkündung über seinen Facebook-Account. Vor Gericht musste der 39-Jährige nicht erscheinen. «William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte.»
«Wir halten das Urteil rechtlich für falsch», sagte Kellys Anwalt. «Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch eine ‹Beschäftigung› darstellen soll.» Zudem handle es sich um ein Konzert des eigenen Vaters – Mutter und Geschwister waren ebenfalls vor Ort. Bei dem Auftritt des Sohnes habe es sich nur um eine kleine, spontane und freiwillige musikalische Aktivität gehandelt.
Auftritt mit vierjährigem Sohn
Der Musiker hatte im Oktober von der Regierung des bayerischen Bezirks Unterfranken einen Bussgeldbescheid in Höhe von 5000 Euro erhalten. Im Sommer 2019 stand sein damals vierjähriger Sohn William im Rahmen eines Open-Air-Konzerts auf der Bühne. Kelly wehrte sich gegen den Bescheid und legte Einspruch ein.
Das Vorgehen des Gewerbeamts war dem Richter zufolge nicht unverhältnismässig gewesen. Es sei ein «Paradebeispiel» für einen Verstoss gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Kinder von drei bis sechs Jahren können bei Musikaufführungen mit behördlicher Ausnahme bis zu zwei Stunden täglich gestaltend mitwirkend teilnehmen. Dies aber nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. Williams Auftritt endete den deutschen Behörden zufolge allerdings um 20.20 Uhr.