Anklage gegen Regisseur nach Übergriffs-Vorwürfen von Schauspielerin

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Frankreich,

Der französische Regisseur Christophe Ruggia soll gegenüber einer Schauspielerin mehrfach übergriffig geworden sein. Er wurde nun angeklagt.

Die französische Schauspielerin Adele Haenel wirft dem Regisseur Christophe Ruggia vor, sie sexuell belästigt zu haben. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Die französische Schauspielerin Adele Haenel wirft dem Regisseur Christophe Ruggia vor, sie sexuell belästigt zu haben. Foto: Jörg Carstensen/dpa - dpa-infocom GmbH

Der Fall heizte die MeToo-Debatte in Frankreich an, nun hat die Justiz nach Belästigungsvorwürfen der bekannten französischen Schauspielerin Adèle Haenel Anklage gegen den Regisseur Christophe Ruggia (59) erhoben.

Die Pariser Staatsanwaltschaft werfe dem Regisseur die sexuelle Belästigung einer Minderjährigen innerhalb einer Autoritätsbeziehung vor, berichteten am Donnerstag der Sender RMC und weitere Medien unter Verweis auf Justizkreise. Die Schauspielerin bestätigte dem Investigativportal Mediapart, dass sie am Donnerstag von der Anklage erfahren habe. Ruggias Anwälte wollten sich am Donnerstag nicht äussern. Der Regisseur hatte die Vorwürfe bestritten.

Mehrfacher Übergriff vorgeworfen

Haenel hatte dem Regisseur Ende 2019 vorgeworfen, während der Dreharbeiten zum Film «Les Diables» (deutsch: «Kleine Teufel») mehrfach übergriffig geworden zu sein und sie unangemessen angefasst zu haben. Damals war Haenel zwischen 12 und 15 Jahren alt. Die 34-Jährige war die erste renommierte Darstellerin, die 2019 öffentlich über sexuelle Gewalt im französischen Kino sprach. Haenel schilderte die Ereignisse, die sich zwischen 2001 und 2004 ereignet haben sollen, in einem Video-Interview mit dem Portal Mediapart. Sie hat in Frankreich zweimal den renommierten Filmpreis César gewonnen.

Wie Mediapart am Donnerstag nach einer Sichtung der Anklageschrift berichtete, werden dem Regisseur sexuelle Übergriffe mit Gewalt, Zwang, Drohung oder Überraschung vorgeworfen. Die Taten seien an einer 15-Jährigen von einer Person mit Autorität begangen worden.

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Kommentare

User #3844 (nicht angemeldet)

Wenn jemand heute ein Problem hat, soll man dieses auch heute melden resp. zur Anzeige bringen. Die Untersuchungsbehörden können dann auch problemlos 20 Jahre den Täter*in suchen. Aber heute ein Problem melden, das vor 20 Jahren stattgefunden haben soll, finde ich in diesen Fällen mehr als problematisch. In solchen Fällen muss man zuerst abklären warum mit einer Anzeige solange zugewartet wurde und dann den nächsten Schritt einleiten oder das alles sofort abschliessen. Und vor die Medien gehen mit unbewiesenen Aussagen, muss sehr teuer werden.

User #3394 (nicht angemeldet)

die arme hst sie gefühle entwickelt aber er hat sie nicht erwidert oder mit einer schöneren ausgelebt cool

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