Gil Ofarim wurde im Prozessauftakt Verleumdung vorgeworfen: Er habe in seinem Video, in dem er einen Rezeptionisten des Antisemitismus bezichtigte, gelogen.
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Gil Ofarim (l.) auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in seinem viral gegangenen Video gelogen und sich deshalb der Verleumdung schuldig gemacht zu haben. - keystone

Im Prozess gegen den jüdischen Musiker Gil Ofarim ist am Dienstag vor dem Landgericht Leipzig die Anklage verlesen worden. Darin wirft die Staatsanwaltschaft dem 41-Jährigen unter anderem falsche Verdächtigung und Verleumdung vor.

Laut Anklage hatte der Musiker vor mehr als zwei Jahren in einem viral gegangenen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Zuvor hatte sich der Musiker über die Bevorzugung von Gästen beschwert, die hinter ihm in der Warteschlange gestanden hätten.

Gil Ofarims Davidstern sei nicht sichtbar gewesen

«Das entspricht nicht der Wahrheit», sagte Staatsanwalt Andreas Ricken. Der Angeklagte habe den Mitarbeiter zu Unrecht als Antisemiten dargestellt. Nach Angaben der Anklagebehörde sei beim Einchecken der Davidstern unter dem Hemd des Musikers gar nicht zu erkennen gewesen. Erst bei der Videoaufnahme habe Ofarim den Stern sichtbar gemacht.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Hotelmitarbeiter war nach umfangreichen Untersuchungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Das Gericht hat bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt.

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