Boris Becker: Insolvenz nach Einmalzahlung kurz vor dem Abschluss?
Boris Becker soll umgerechnet rund 432'000 Franken an seinen Insolvenzverwalter gezahlt haben. Damit könnte das Konkursverfahren bald beendet sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Boris Becker erklärte 2017 Konkurs und musste 2022 wegen Auflagenverstössen ins Gefängnis.
- Nun soll der Ex-Tennisstar eine hohe Zahlung an den Insolvenzverwalter geleistet haben.
- Zur Beendigung des Insolvenzverfahrens fehle lediglich noch ein formeller Beschluss.
Sein Insolvenzverfahren sorgte international für Schlagzeilen sorgte und brachte Boris Becker 2022 sogar ins Gefängnis. Nun könnte es kurz vor dem Abschluss stehen. Hintergrund sei eine Zahlung Beckers in Höhe von rund 432'000 Franken an Insolvenzverwalter Mark Ford.
Dies berichtet unter anderem «Tag 24» unter Berufung auf «Bild». Laut Informationen aus «offiziellen Kreisen» in England, die der Zeitung vorlägen, habe Becker die Zahlung Ende vergangenen Jahres vorgenommen.
Einschränkungen bleiben bestehen
Damit könnte das Ende des Insolvenzverfahrens eingeläutet sein, es fehle nur noch der offizielle Gerichtsbeschluss. Die britische Insolvenzbehörde hat sich bisher nicht zu dieser Zahlung geäussert.
Mit Abschluss des Verfahrens könnten dem Ex-Tennisspieler und Trainer bald wieder mehr Freiheiten gewährt werden. Allerdings unterliege er bis zum 16. Oktober 2031 weiterhin den Bedingungen des «Bankruptcy Restrictions Undertaking» (BRU). Im Rahmen dieser Vereinbarung darf Becker in England nur eingeschränkt Kredite aufnehmen und kann nicht als Geschäftsführer tätig werden.
Hohe Einnahmen bei Boris Becker
Seit seiner Insolvenz musste der ehemalige Spitzensportler den Grossteil seiner Einnahmen dafür verwenden, seine Schulden zu begleichen. Wie genau Insolvenzverwalter Mark Ford die fällige Summe von fast einer halben Million Franken berechnete, ist nicht bekannt.
Auch über Beckers derzeitige finanzielle Situation liegen keine gesicherten Informationen vor. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass der Ex-Tennisstar seit seiner Haftzeit bereits Einnahmen im deutlich siebenstelligen Bereich erzielt habe.