Bushido und Abou-Chaker: Experte schätzt mysteriöse Tonaufnahme ein
Eine Tonaufnahme sollte vor Gericht Licht ins Dunkel um Rapper Bushido und seinen Ex-Vertrauten Arafat Abou-Chaker bringen. Nun sagte ein Audioforensiker aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2020 stehen sich Bushido und Arafat Abou-Chaker in Berlin (D) vor Gericht gegenüber.
- Nun gab ein Sachverständiger seine Einschätzung einer mysteriösen Tonaufnahme ab.
- Zur Aufklärung der angeklagten Vorgänge konnte der Wiener Experte nicht beitragen.
Am Mittwoch absolvierte das Berliner Landgericht der 101. Verhandlungstag im Fall um Rapper Bushido (44) und Arafat Abou-Chaker (47). Abou-Chaker und seine drei mitangeklagten Brüder müssen sich unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und Beleidigung verantworten. Das mutmassliche Opfer: Anis Ferchichi alias Bushido.
Bushido und der 18. Januar
Wie unter anderem der Berliner «Tagesspiegel» berichtet, kam es am Mittwoch zu einer langerwarteten Aussage. Das Gericht hatte einen Wiener Audioforensiker mit der Begutachtung einer Tonaufnahme beauftragt. Er sollte einschätzen, ob es sich um eine authentische oder veränderte Aufnahme handele.
Das Audio soll einen Mitschnitt der Geschehnisse des 18. Januar 2018 umfassen. An diesem Tag sei Bushido laut Staatsanwaltschaft von den Angeklagten eingesperrt und beleidigt worden. Zudem sei der Rapper während der Vertragsstreitigkeiten unter anderem mit einer halbvollen Plastikflasche attackiert worden.
Gutachter spricht von «grobem Unfug»
Die Aufnahme war überraschend Anfang 2022, und damit rund anderthalb Jahre nach Prozessbeginn, aufgetaucht. Die Schilderungen der Ereignisse durch Bushido belegt sie nicht. Wäre sie authentisch, könnte sie zur Entlastung der Angeklagten beitragen; Der Anwalt von Nebenkläger Ferchichi hält sie für eine Fälschung.
Die Echtheit der Datei sollte nun der Sachverständige klären. Das Ergebnis sei laut «Tagesspiegel» jedoch ernüchternd gewesen. Dem Experten zufolge sei es auch aufgrund der schlechten Tonqualität nicht möglich, einzuschätzen, ob die Aufnahme authentisch sei. Eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit zu treffen, sei zudem «grober Unfug».
Nach aktuellem Stand dürfte das Rätsel um die Echtheit der Tonaufnahme damit ungelöst bleiben. Der bereits seit August 2020 laufende Prozess geht damit in die nächste Runde.
Der nächste und damit 102. Verhandlungstag ist für den 16. August angesetzt.