Skandalprozess gegen P. Diddy: «Swinger-Lebensstil» ihn entlasten
Das Strafverfahren gegen P. Diddy sorgt mit einem ungewöhnlichen Antrag der Verteidigung für Aufsehen: Im Fokus steht sein Swinger-Lebensstil.

Im Strafverfahren gegen Sean «P. Diddy» Combs in Manhattan hat die Verteidigung einen Antrag gestellt, der für Aufmerksamkeit sorgt. Die Anwälte argumentieren, dass Diddy einen sogenannten «Swinger-Lebensstil» geführt habe.
Das soll ihn von den schwerwiegenden Vorwürfen entlasten, wie die «Bild» meldet. Der Richter folgte dem Antrag teilweise und erlaubt, dass dieser Aspekt im Prozess thematisiert wird.
Anhörung in Manhattan: Verteidigung setzt auf Lebensstil
Diddys Anwalt Marc Agnifilo erklärte, dass sein Mandant einen Lebensstil gepflegt habe, der damals in bestimmten Kreisen als üblich galt. Die Verteidigung wollte zudem andere Prominente nennen, die ähnliche Vorlieben hätten.

Das Gericht untersagte, weitere bekannte Persönlichkeiten in die Argumentation einzubeziehen, wie «Bild» weiter ausführt.
Die Strategie der Verteidigung zielt darauf ab, die Vorwürfe der sexuellen Übergriffe zu relativieren. Die Staatsanwaltschaft bleibt jedoch bei ihrer Linie und sieht im Lebensstil des Angeklagten keinen Freifahrtschein für strafbare Handlungen.
Schwere Vorwürfe: Erpressung, Sexhandel und Gewalt
Laut Anklage soll Combs über Jahrzehnte hinweg Frauen misshandelt und zur Prostitution gezwungen haben. Zudem soll er sie unter Gewalt, Drohungen sowie Manipulation zum Schweigen gebrach haben.
Die Ermittler werfen ihm zudem vor, sein Musikimperium als kriminelles Netzwerk genutzt zu haben. Dem Musikproduzenten droht im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.
Skandalprozess gegen P. Diddy beginnt Anfang Mai
Der Prozess gegen Combs beginnt am 5. Mai in Manhattan und ist auf acht bis zehn Wochen angesetzt. Die Staatsanwaltschaft plant, mehrere Zeugen aufzurufen, die detaillierte Aussagen zu Schlägen und sexuellen Übergriffen machen sollen.
Auch Diddys Ex-Partnerin Cassie Ventura wird voraussichtlich aussagen. Zusammen mit weiteren mutmasslichen Opfern, die aus Opferschutzgründen unter Pseudonym auftreten werden.