Erben führen Pippi Langstrumpf-Streit vor Gericht
«Zwei mal drei macht vier, widdewiddewitt und drei macht neune..» Seit fast fünf Jahrzehnten kennt wohl jedes Kind das Pippi-Lied.
Das Wichtigste in Kürze
- «Hey Pippi Langstrumpf trallari-trallara tralla-hoppsassa» - das Lied kennt jedes Kind.
- Die Erben der Texter und Astrid Lindgrens Erben streiten sich nun um die Urheberrechte.
Wer hats erfunden? Wer hat die Rechte? Darum streiten sich derzeit die Erben der schwedischen Autorin Astrid Lindgren (†94) und die Erben des Texters der deutschen Lieder-Fassung. Es geht um Urheberrechtsverletzung – wie viel vom Liedertext gehen auf die Ideen Lindgrens zurück? Ihre Nachkommen klagen an, dass die Witwe und der frühere Musikverlag des Texters Wolfgang Franke Tantiemen kassieren würden, die ihnen nicht zustehen.
«Hey Pippi Langstrumpf trallari-trallara tralla-hoppsassa»
Bereits 2008 machten die Erben ihre Ansprüche gegen den deutschen Texter geltend. Richtig ist, dass die Originalversion des Liedes die Pippi-Schöpferin selber gedichtet hat, auf schwedisch. Deutschsprechende Kinder hören seit Generationen «Hey Pippi Langstrumpf trallari-trallara tralla-hoppsassa».
Die Frage ist nun, ist die deutsche Version ein Plagiat? Dies muss ein Gericht nun klären. Sollte es keine Einigung geben, kann das Gericht in einigen Monaten einen Verteilungsschlüssel für die Tantiemen festlegen.