Lilly Becker

Es ist offiziell: Lilly Becker hat Scheidung zugestimmt

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Grossbritannien,

Der Anwalt von Boris Becker hat es bestätigt: Lilly Becker hat der Scheidung zugestimmt. Das Paar hatte sich 2018 getrennt.

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Lilly Becker bei einem Fototermin. (Archivbild) - Felix Hörhager/dpa

Sie waren schon länger nicht mehr glücklich und Boris hat bereits eine neue Freundin. Nun ist es offiziell: Auch Lilly Becker hat der Scheidung von Boris Becker zugestimmt. Lilly Becker hat nach Angaben des Anwalts von Boris Becker in eine Scheidung vom früheren Tennisprofi eingewilligt.

Eine für diesen Montag angesetzte Anhörung am zuständigen Londoner Familiengericht sei abgesagt worden, «nachdem Sharlely Becker dem Antrag meines Mandanten auf endgültige Ehescheidung (decree absolute) schriftlich zugestimmt hat», teilt Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte die Zeitschrift «Bunte» darüber berichtet.

«Nun liegt es an dem Gericht, die endgültige Ehescheidung zu beschliessen. Mein Mandant hofft auf eine zeitnahe Bestätigung», hiess es weiter. Der 55-Jährige werde sich aus Gründen des Schutzes seiner Privatsphäre nicht weiter äussern. Die Anwältin der 47-jährigen Sharlely «Lilly» Becker äusserte sich zunächst nicht auf eine Anfrage.

Boris Becker lebt zurzeit in Italien

Lilly und Boris Becker haben den gemeinsamen Sohn Amadeus (13). Der dreifache Wimbledon-Sieger war im April 2022 in London zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte. Er kam im Dezember 2022 frei, wurde umgehend nach Deutschland abgeschoben und darf vorerst nicht in seine frühere Wahlheimat Grossbritannien reisen. Becker lebt nach jüngsten eigenen Angaben mit seiner Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro in Italien.

Anwalt Moser hatte vor anderthalb Wochen mitgeteilt: «Beide Ehepartner hatten bereits im Jahr 2018 der Auflösung der Ehe zugestimmt.» Nach englischem Recht ist zunächst ein sogenanntes decree nisi nötig, um eine Scheidung einzuleiten. Die Person, die die Scheidung beantragt, kann frühestens nach sechs Wochen und einem Tag ein sogenanntes decree absolute beantragen. Wird dies gewährt, ist die Scheidung vollzogen.

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