Illegaler «Picasso-Export»: Spanier muss 52 Millionen zahlen

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Spanien,

«Kopf einer jungen Frau» wurde im Jahr 1906 von Pablo Picasso gemalt, für das Land Spanien ist es nationales Kulturgut. Ein Sammler hatte versucht, es ausser Landes zu schmuggeln.

Eine Expertin betrachtet das Gemälde «Kopf einer jungen Frau» von Pablo Picasso. Foto: Guardia Civil/dpa
Eine Expertin betrachtet das Gemälde «Kopf einer jungen Frau» von Pablo Picasso. Foto: Guardia Civil/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der prominente spanische Milliardär, Ex-Bankier und Kunstsammler Jaime Botín ist wegen des Versuchs des illegalen Exports eines Gemäldes von Pablo Picasso zu 18 Monaten Haft und zur Zahlung einer Geldstrafe von 52,4 Millionen Euro verurteilt worden.

Der Angeklagte habe versucht, das Bild «Kopf einer jungen Frau», das nationales Kulturgut sei, ohne die erforderliche Erlaubnis der spanischen Behörden im Ausland zu verkaufen, heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil eines Madrider Strafgerichts. Dem Urteil zufolge geht das Bild zudem in den Besitz des Staates über. Der Verurteilte kann allerdings vor einer höheren Instanz Einspruch einlegen.

Die exemplarische Geldstrafe ist doppelt so hoch wie der geschätzte Wert des Bildes, das er exportieren wollte, wie das Gericht betonte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Botín das Bild im Londoner Auktionshaus Christie's versteigern wollte.

Hinter Gitter muss der 83 Jahre alte Botín aber nicht. Haftstrafen von bis zu zwei Jahren werden in Spanien bei nicht vorbestraften Angeklagten so gut wie immer zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe gefordert. Der Onkel der Präsidentin der Banco Santander, Ana Botín, war zwischen 1986 und 2002 Präsident der Bank Bankinter.

«Kopf einer jungen Frau», das 1906 entstand und aus Picassos «Rosa Periode» stammt, war den Erkenntnissen zufolge ausser Landes geschmuggelt worden. Der französische Zoll stellte das Bild 2015 auf einem Boot vor der Küste der Insel Korsika sicher. Die Behörden hatten nach eigenen Angaben einen Tipp erhalten, dass das Werk zunächst illegal in die Schweiz gebracht werden sollte.

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