Sie meint es ernst! Prinz Harrys Frau Meghan Markle verklagt seit Freitag die «Associated Newspapers». Jetzt will die 38-Jährige selbst vor Gericht aussagen.
Prinz Harry Meghan Markle
Das Leben von Prinz Harry und Meghan Markle ist gerade ziemlich turbulent. - DANIEL LEAL-OLIVAS - WPA Pool/Getty Images

Das Wichtigste in Kürze

  • Meghan Markle verklagt am obersten Gerichtshof in England ein Zeitungsunternehmen.
  • Seit Freitag läuft der Prozess.
  • Nun soll sich die Herzogin auch persönlich im Prozess zu Wort melden.
Ad

Am ersten Prozesstag war sie noch via Videokonferenz zugeschaltet. Doch nun könnte Meghan Markle (38) tatsächlich vor Gericht aussagen, dies berichtet «FoxNews».

Am Freitag fand im Gerichtsverfahren der Herzogin von Sussex vor dem obersten Gerichtshof des vereinigten Königreichs eine vorläufige Anhörung statt.

Prinz Harrys (35) Ehefrau verklagt gerade die «Mail on Sunday» und ihre Muttergesellschaft «Associated Newspapers». Grund: Sie sollen einen Brief an ihren Vater Thomas Markle (75) veröffentlicht haben. Dieser galt bis dahin als «vertraulich».

Meghan Markle
Thomas Markle und seine Tocher haben keinen Kontakt mehr. - Dukas

Die Zivilklage beschuldigt nun die Zeitung der Verletzung des Urheberrechts. Zudem wird das Medium des Missbrauchs privater Informationen und des Verstosses gegen das Datenschutzgesetz des vereinigten Königreichs beschuldigt.

Meghans Anwalt David Sherborne sprach während der Anhörung am Freitag im Namen der Herzogin. Laut der englischen «Daily Mail» stellte er klar, dass Meghan Markle bereit sei, persönlich auszusagen.

Prinz Harry Meghan Markle
Prinz Harry und seine Frau Meghan Markle bei einem ihrer letzten Auftritte im April als aktive Mitglieder des englischen Königshauses. - dpa

Wann und wie dies genau aussehen wird? Das wird sich in den nächsten Prozesstagen herausstellen.

Sicher ist: «Associated Newspapers» bestreitet weiterhin die von Meghan Markle erhobenen Vorwürfe. Insbesondere die Behauptung, dass der Brief an ihren Vater auf eine Weise präsentiert wurde, der seine Bedeutung ändert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VaterDatenschutzgesetzGericht