Till Lindemann bedankt sich mit Statement bei seinen Unterstützern
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt. Dieser dankt nun allen, die unvoreingenommen waren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt.
- Youtuberin Kayla Shyx ist verzweifelt.
- Ein Anwalt erklärt: Noch ist Lindemanns Unschuld nicht bewiesen.
Rammstein-Sänger Till Lindemann hat sich nach dem jüngsten juristischen Erfolg geäussert. «Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben», schrieb er auf Instagram. Zuvor hatte die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den 60-Jährigen wegen des Verdachts von Sexualdelikten eingestellt. Der Tatverdacht konnte nicht ausreichend bestätigt werden.
Kayla Shyx hat die Verfahrenseinstellung mit einem Gefühl der Hilflosigkeit zur Kenntnis genommen, wie sie in einem Video sagt. Die 21-Jährige hatte sich für die mutmasslichen Opfer des Sängers ausgesprochen. In ihrem Video «Was wirklich bei Rammstein Afterpartys passiert» erzählte sie über ihre Erfahrungen bei einem Konzert in Berlin. Das Video wurde bis heute sechs Millionen Mal angeklickt.
Youtuberin spricht von «Tränen und schlaflosen Nächten»
Die letzten Monate seien hart für sie gewesen. Kayla Shyx spricht von «Tränen und schlaflosen Nächten» sowie von «Drohungen, Hass, Angst und Gerichtskosten.» Trotz der Unterstützung von Fans fühle sich Kayla «sehr alleine».
Für Kayla und die anderen jungen Frauen gibt es aber Hoffnung. Das Verfahren könne jederzeit wieder aufgenommen werden, sagte Rechtsanwalt Jan Siebenhüber dem Sender «RTL». Wenn sich neue Zeugen melden, ergebe sich eine neue Situation.
Anwalt: Kein Beweis für Unschuld von Till Lindemann
Laut dem Experten beweist die Einstellung der Ermittlungen nicht die Unschuld von Till Lindemann. Siebenhüber: «Man kann hier auf jeden Fall erstmal sagen, dass das eine Art Freispruch ist. Inwieweit das jetzt aber die Unschuld von Herrn Lindemann beweist oder nicht, ist eher fraglich. Man konnte einfach keine hinreichenden Beweismittel seitens der Staatsanwaltschaft finden, um Herrn Lindemann hier ein Verbrechen nachzuweisen.»
Laut dem Juristen könne man von einem «Freispruch zweiter Klasse» sprechen. «Das heisst im Zweifel ist immer zu Gunsten des Beschuldigten auszugehen. Ein tatsächlicher Unschuldsbeweis wurde aber hier seitens der Staatsanwaltschaft oder der Polizei nicht geführt.»