Urteil bestätigt: Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden
Xavier Naidoo klagte eine Referentin an, die ihn als Antisemit bezeichnete. Das Oberlandesgericht Nürnberg (D) hat sich auf die Seite des Popsängers geschlagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Popstar Xavier Naidoo darf nicht mehr als Antisemit bezeichnet werden.
- Das Oberlandesgericht Nürnberg (D) bestätigte ein Urteil des Landgerichts Regensburg.
- Dieses untersagt es der Referentin, Naidoo erneut als Antisemit zu bezeichnen.
Im Streit um Antisemitismus-Vorwürfe gegen den Popstar Xavier Naidoo hat das Oberlandesgericht Nürnberg (D) zu Gunsten des Sängers entschieden. Es bestätigte ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung untersagte, Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen.
Die Frau hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: «Er ist Antisemit,(...) das ist strukturell nachweisbar.» Der Sänger hatte die Frau daraufhin verklagt. Die Referentin hatte gegen das Regensburger Urteil Berufung eingelegt.
Klägerin kann keine Beweise vorlegen
In dem Urteil aus Nürnberg, das am Dienstag verkündet wurde, sehen die Richter den Satz zwar als eine Meinungsäusserung an. Dieser erwecke aber zugleich den Eindruck, er beruhe auf Fakten. Diese Beweise habe die Frau aber nicht vorlegen können. Sie habe sich lediglich auf Liedtexte des Sängers bezogen.
Wie Gerichtssprecher Friedrich Weitner am Donnerstag auf Nachfrage erläuterte, sei der Sänger selbst immer wieder Vorwürfen zu seinen Texten entgegengetreten, wonach diese falsch interpretiert würden.
Naidoo unterstützt Initiativen gegen Antisemitismus und Rassismus
Der Senat bezog in sein Urteil mit ein, dass Naidoo im Jahr 2005 in der Oper in Tel Aviv anlässlich eines Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehungen ein Konzert gegeben hatte. Naidoo unterstütze ausserdem Initiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenhass.
Die Äusserung der Frau stelle einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers dar und habe gerade vor dem historischen Hintergrund eine Prangerwirkung. Der Satz setze zudem das Ansehen des Klägers herab.
Der Sänger sei bei der Urteilsverkündung nicht anwesend gewesen, sagte Weitner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.