Zeugin führt Missbrauchsvorwürfe gegen R. Kelly weiter aus
Es ist der zweite Tag des Missbrauchsprozesses gegen den Sänger R. Kelly (54). Die Zeugin erzählt Schockierendes.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau erhebt schwere Vorwürfe gegen den 54-jährigen Sänger R. Kelly.
- Als sie gerade mal 16 Jahre alt war, soll er sie zum Sex genötigt haben.
- Hielt sie sich nicht an seine «Kleidervorschriften», sei sie bewusstlos geschlagen worden.
Am zweiten Tag des Missbrauchsprozesses gegen R. Kelly (54, «I Believe I Can Fly») hat ein mutmassliches Opfer Details seiner Beziehung mit dem früheren Pop-Superstar erläutert.
Die Frau hatte ihren Angaben zufolge im Jahr 2009 für ein halbes Jahr eine Beziehung mit dem Musiker.
Sie sei erst 14 Jahre alt gewesen, als sie ihn kennenlernte. Und 16 Jahre alt, als sie zum ersten Mal Sex hatten.
Die Zeugin sagte laut US-Medien am Donnerstag vor Gericht in New York: «Er wollte von mir, dass ich einen Pferdeschwanz trage und mich wie eine Pfadfinderin verkleide.» Bereits am Mittwoch hatte die heute 28-Jährige laut «New York Times» gesagt, dass Kelly sie bewusstlos geschlagen habe. Dies, weil sie bei einem ihrer Besuche in Kellys Zuhause gegen dessen strikte Regeln verstossen habe.
Vorwurf: Sexuelle Ausbeutung Minderjähriger
Kelly werden vor dem Gericht im New Yorker Stadtteil Brooklyn unter anderem die sexuelle Ausbeutung Minderjähriger, Kidnapping und Bestechung vorgeworfen. Der seit seiner Festnahme im Sommer 2019 im Gefängnis sitzende Musiker hat alle Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen. Seinen Kritikern warf er eine Rufmord-Kampagne vor.
Kellys Verteidiger beschrieben die Frau als Lügnerin und Stalkerin. Sie habe ihm gegenüber ihr Alter mit 19 Jahren angegeben. Erst später habe sie zugegeben, minderjährig zu sein, zitiert die «New York Daily News» aus dem Prozess.
Bei einer Verurteilung in allen Punkten droht dem Sänger eine Haftstrafe von zehn Jahren bis lebenslang. Dies erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Staatsanwältin Maria Cruz Melendez hatte Kelly am Mittwoch in ihrem Auftaktplädoyer laut Medienberichten als «Predator» (wörtlich eigentlich: Raubtier) bezeichnet - ein Begriff, der in den USA häufig für Sexualstraftäter verwendet wird. Fernsehkameras sind im Gerichtssaal nicht zugelassen.