Ab 2025 hat die Schweiz einen vorgespurten Weg zum Netto-Null-Ziel
Der Bundesrat hat ein neues Klimaschutzgesetz zur Senkung der Treibhausgasemissionen verabschiedet.
Die Schweiz hat vom kommenden Jahr an Wegmarken für die Senkung ihrer Treibhausgasemissionen bis auf Netto Null im Jahr 2050. Der Bundesrat hat das Klimaschutzgesetz per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Die im Juni 2023 an der Urne angenommene Vorlage setzt Zwischenziele für das Absenken von Emissionen. Das neue Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sei massgebend für die künftige Klimapolitik, schrieb der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch.
Es ist der indirekte Gegenvorschlag zur populären Gletscher-Initiative. Während die auf Verbote – etwa von fossilen Treibstoffen – und einen Absenkpfad setzte, bevorzugte das Parlament gesetzlich verankerte Verminderungs- und Etappenziele.
Förderprogramme mit Milliardenbudget
Mit dem Gesetz kommen befristete Förderprogramme mit insgesamt 3,2 Milliarden Franken für Innovationen und Sanierungen. Im Vordergrund stehen zunächst Heizungssanierungen in Wohnblocks und der Ersatz von Elektroheizungen. Auch Firmen, die einen Fahrplan und Massnahmen für das Erreichen von Netto-Null bis 2050 vorlegen, können profitieren.
Ob das Geld tatsächlich in vollem Umfang fliesst, ist offen. Abhängen wird das von der Umsetzung des geplanten Sparprogramms, zu dem im kommenden Januar die Vernehmlassung beginnen soll, wie der Bundesrat schreibt.
Die Bundesverwaltung darf gemäss dem neuen Gesetz bereits 2040 keine Treibhausgase mehr ausstossen. Die Bestimmungen dazu will der Bundesrat so bald wie möglich in die separate Vernehmlassung schicken. Für die Umsetzung des Ziels brauche es separate Abklärungen, schrieb er dazu.