Nationalrat wird sich wieder mit dem Adressdienstgesetz befassen, nachdem der Ständerat die Rückweisung abgelehnt hat.
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Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - Keystone

Der Nationalrat muss sich erneut mit dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Bundesgesetz für die Schaffung eines nationalen Adressdienstes auseinandersetzen. Der Ständerat hat eine Rückweisung des Gesetzes an den Bundesrat am Montag mit 31 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Damit folgte die kleine Kammer der Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Diese hatte dem Rat mit 9 zu 4 Stimmen beantragt, die Rückweisung abzulehnen.

Der Entwurf des Bundesrates sieht die Schaffung einer zentralen Datenbank mit Adressen natürlicher Personen vor. Aufbauen und verwalten sollte sie das Bundesamt für Statistik (BFS). Zugriff sollten demnach bestimmte Verwaltungsstellen sowie Dritte haben, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Sie sollten Adressdaten der gesamten Wohnbevölkerung neu gesamtschweizerisch abfragen können. Dadurch werde die Arbeit der Verwaltung vereinfacht, begründete der Bundesrat das Vorhaben.

Kritik am bundesrätlichen Gesetzesentwurf

Der Ständerat hatte das Adressdienstgesetz (ADG) bereits in der Wintersession des vergangenen Jahres mit grosser Mehrheit angenommen. Eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) kritisierte den bundesrätlichen Gesetzesentwurf dagegen als unausgereift. Es fehle an einer Verfassungsgrundlage, damit der Bund in diesem Bereich tätig werden könne. Die grosse Kammer hatte daraufhin für eine Rückweisung gestimmt – gegen den Willen der Ratslinken, der GLP und der beiden EVP-Vertreter.

Die SPK-S habe vor ihrem Entscheid Verfassungsrechtler und eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) angehört, sagte Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) am Montag im Rat. Die Anhörungen hätten ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit vertretbar sei. Zudem wünschen die Kantone laut der Kommission eine rasche Umsetzung des Projektes. Sie würden die Vorlage als wichtiges Projekt im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung erachten.

Nationalrat muss sich erneut beugen

Der Nationalrat wird sich somit erneut über das Geschäft beugen. Sollte die grosse Kammer an ihrer Entscheidung festhalten, wird die Rückweisung an den Bundesrat dennoch wirksam.

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