«AHV-Leaks»: Bundesrat erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt
Nach erneuten Indiskretionen aus dem Bundesratszimmer erstattet die Landesregierung Anzeige gegen Unbekannt. Aus dem geleakten Sparplan ist nichts geworden.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Dienstagabend berichten Medien über angebliche AHV-Sparpläne von Karin Keller-Sutter.
- Schlussendlich sehen die Sparpläne wie erwartet aus: Gespart wird über die Witwenrente.
- Der Bundesrat verurteilt die Indiskretionen und erstattet Anzeige gegen Unbekannt.
Die Affäre rund um die «Corona-Leaks» aus dem Vorzimmer von SP-Bundesrat Alain Berset hat in Bundesbern hohe Wellen geschlagen. Ende Januar hatte der Bundesrat über einen Sprecher eine Erklärung verlesen lassen: «Indiskretionen schaden der Arbeit im Gremium, der Glaubwürdigkeit des Kollegiums und den Interessen des Landes. Der Bundesrat toleriert keine Indiskretionen und verurteilt sie entschieden.»
Knappe zwei Monate später macht nun bereits die nächste Meldung über Indiskretionen aus dem Bundeshaus Schlagzeilen: Am Dienstagabend – vor der Bundesratssitzung – berichten die «Tamedia-Zeitungen» über einen Sparvorschlag der Finanzministerin: Bundesrätin Karin Keller-Sutter wolle den AHV-Beitrag vorübergehend reduzieren, um jährlich 190 Millionen Franken einzusparen.
Öffentlicher Aufschrei
Die Geschichte erhält viel mediale Aufmerksamkeit – mit besonderem Verweis auf die von Keller-Sutter orchestrierte Rettung der Credit Suisse. Die Stossrichtung ist eindeutig: Grossbanken erhalten Milliarden, während Bürgerinnen und Bürger den Gürtel enger schnallen müssen.
Tatsächlich hatte die Geschichte weitaus weniger Fleisch am Knochen, als ursprünglich angenommen. Im Gegensatz zum jährlich wiederkehrenden, steigenden AHV-Beitrag von zehn Milliarden, sind die Garantien für die CS-Rettung keineswegs verbucht. Nur im schlimmsten Falle sollten dieselben zu tatsächlichen Ausgaben führen.
Tatsächlicher Sparplan sieht anders aus
Nach der Sitzung kommt Licht ins Dunkel: Der Bundesrat hält an dem ursprünglichen Sparplan fest, welcher bereits im Februar verkündet wurde. Rund 500 Millionen Franken sollen bei den Ausgaben für die Witwenrente eingespart werden. Witwer und Witwen sollen künftig gleich behandelt werden und nur noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes eine Rente erhalten.
Einmal mehr wird der Streit um die Bundesfinanzen in aller Härte geführt: Ob die Finanzierung der AHV in Zukunft von Sparmassnahmen betroffen wird, wird die Zukunft weisen müssen: Die vorgeschlagenen Massnahmen würden nicht ausreichen, um die erwarteten Haushaltsdefizite auszugleichen. Am Mittwochabend hat der Bundesrat schliesslich erneut verkündet, dass man Indiskretionen auf Schärfste verurteile. Wie die «NZZ» berichtet, habe die Landesregierung sogar beschlossen, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.