Alain Berset

Alain Berset befürwortet Umsetzung des Klima-Urteils

Nach seiner Wahl zum Generalsekretär des Europarats stellte sich Alain Berset erstmals den Medien. Auch das EGMR-Urteil wurde angesprochen.

Europarat Generalsekretär Alain Berset
Der neu gewählte Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, stellt sich den Fragen der Medien in der Residenz des Ständigen Vertreters der Schweiz am Europarat, in Strassburg (F), am 26. Juni 2024. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Alain Berset wurde zum neuen Generalsekretär des Europarats gewählt.
  • Nun nimmt er auch Stellung zum Klima-Urteil des EGMR.
  • Dieses müsse umgesetzt werden, kritisiert Berset die Haltung von National- und Ständerat.

Der gewählte Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, hat seine Prioritäten für das Amt präsentiert. Die Wahl in dieses Amt sei ein Sieg für die Schweizer Diplomatie. Das sagte Berset am Mittwoch in Strassburg in der Residenz des Schweizer Botschafters zum Europarat gegenüber Schweizer Medienschaffenden. Er bedankte sich unter anderem beim Bundesrat und der Schweizer Delegation im Europarat für die Unterstützung während der fünfmonatigen Kampagne.

Berset nimmt Stellung zum Klima-Urteil

Dabei wurde auch das Urteil des dem Europarat angegliederten Menschenrechts-Gerichtshofs (EGMR) gegen die Schweiz angesprochen. Insbesondere der Aspekt, dass National- und Ständerat dafür gestimmt haben, das Urteil zugunsten der Klimaseniorinnen gar nicht umzusetzen. Berset stellte klar: «Es ist klar, dass die Entscheide des Gerichtshofs umgesetzt werden müssen.»

Die entscheidende Frage aber sei, in welcher Form das geschehen werde. Gleich zu Beginn gestand Alain Berset deshalb ein: «Es ist kompliziert.» Einerseits, das habe er in den letzten Wochen immer wieder erklärt, gebe es die Volksentscheide. Zuerst die Ablehnung des CO2-Gesetzes, dann die Annahme des Klimagesetzes.

Andererseits habe er auch gesehen, was das Parlament zum EGMR entschieden hat. Er glaube nicht, dass das Parlament der richtige Ort sei, um solche Kritik vorzubringen. Denn der Entscheid aus Strassburg gehe doch jetzt zurück ans Bundesgericht. «Es ist ein völlig anderer Adressat – und dann werden wir sehen, was passiert.»

Das Urteil müsse jetzt beurteilt und bewertet werden: Was ist in der Zwischenzeit passiert, wie kann man als Gesellschaft vorwärtskommen. «Das ist eine viel komplexere Diskussion, als nur zu sagen: Es gibt einen Entscheid und es gibt ein Parlament, das das nicht umsetzen will. Das ist nur der Beginn der Diskussion.»

Was macht der Europarat? Auch Bersets Freunde verwechseln da etwas…

Als neuer Generalsekretär wolle er den Europarat sichtbarer machen – auch in der Schweiz. Dem europakritischen Teil der Schweizer Bevölkerung sage er: «Die Geografie, die Kultur, die Werte machen, dass wir in der Mitte Europas sind. Das sind Fakten, keine Meinungen.»

Freust du dich über Alain Bersets Wahl zum Generalsekretär des Europarats?

Doch hat die Institution Europarat einen schweren Stand, weiss Berset aus eigener Erfahrung. Nach Ankündigung seiner Kandidatur hätten ihn selbst gute Freunde gefragt: «Was willst du in Brüssel tun? Wir sind nicht in der EU

Man müsse immer wieder erklären, dass der Europarat in Strassburg sei und 46 Mitgliedsländer habe. Nicht 28, wie die EU. Berset zählt unter anderem darauf, dass er – als ehemaliger Staatschef – auch vermehrt mit amtierenden Staatschefs zu tun haben werde. Sein über die Jahre aufgebautes Netzwerk sei absolut zentral für die kommenden Aufgaben als Generalsekretär.

Alt Bundesrat Berset wurde am Dienstag von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Generalsekretär gewählt. Er setzte sich gegen zwei weitere Kandidaten durch. Er ist der erste Schweizer, der für dieses Amt je gewählt wurde. Amtsantritt ist der 18. September.

User #3446 (nicht angemeldet)

Korrektur: die EU hat 27 Staaten und nicht 28 wie im Text erwähnt. GB ist ja ausgetreten.

User #4644 (nicht angemeldet)

Bin froh, dass Herr Berset die Rechtsverbindlichkeit des EGMR-Urteils der Klimaseniorinnen anerkennt. Es ist peinlich, was der National- und Ständerat dazu gesagt hat. Herr Berset hat vollkommen Recht: Entweder ist man Mitglied der Menschenrechtskonvention oder nicht. Wenn einem die Urteile aus Strassburg nicht passen, tritt man aus dem Club aus. Will man weiterhin Teil des Clubs sein, setzt man die Urteile aus Strassburg um.

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