Alain Berset will Rentenzuschlag nicht der Teuerung anpassen
Der Rentenzuschlag soll die Frauen für das auf 65 erhöhte Rentenalter entschädigen. Eine Anpassung an die Teuerung soll es aber nicht geben. Linke sind empört.
Das Wichtigste in Kürze
- Frauen müssen in der Schweiz künftig bis 65 arbeiten.
- Der Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration soll nicht der Teuerung angepasst werden.
- So würde die Zulage aber einen Drittel oder mehr an Wert verlieren, zeigen Berechnungen.
Frauen müssen in länger arbeiten bis zur Pension. Das hat das Schweizer Stimmvolk mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,6 Prozent entschieden.
Schon damals sagte SP-Bundesrat Alain Berset seiner Partei den Kampf an und machte Wahlkampf für die Initiative der Rentenalterserhöhung. Und er tut es wieder: Der Rentenzuschlag von bis zu 160 Franken für neun Übergangsgenerationen soll nicht der Teuerung angepasst werden.
Anpassung würde Entwertung entgegenwirken
Die Rentenzulage bleibt also immer gleich, egal wie hoch die Teuerung steigt. Dies, obwohl letztes Jahr die Inflation auf 2,8 Prozent anstieg. Nach Einschätzung der Schweizerischen Nationalbank wird diese Entwicklung in den nächsten Jahren nicht abflachen.
Berechnungen der Gewerkschaft Travailsuisse zeigen, wie drastisch die Einbussen wären: Der Zuschlag würde bis zum Lebensende bei einer Teuerung von zwei Prozent ein Drittel an Wert verlieren. Bei einer Teuerung von drei Prozent seien es sogar fast die Hälfte. Travailsuisse geht dabei von einer Lebenszeit von 22 Jahren nach der Pensionierung aus.
Für Geschäftsführerin Edith Siegenthaler (39) ist klar: «Der Bundesrat lässt die Frauen in Stich», wie sie gegenüber dem «Blick» sagt. Dies treffe ausgerechnet die Generation, die sonst schon benachteiligt wurde, weil sie aufgrund ihres Geschlechts weniger Lohn erhielt.
Dem schliesst sich die Seniorenorganisation Pro Senectute an: Viele der betroffenen Frauen konnten «aufgrund der gesellschaftlichen Umstände während ihrer aktiven Beitragszeit vielfach nur geringe Einlagen in die zweite Säule tätigen». Die regelmässigen Anpassungen seien zentral, um einer Entwertung entgegenzuwirken.
AHV-Renten unterliegen grundsätzlich dem Mischindex, sie werden alle zwei Jahre der Lohn und Preisentwicklung angepasst. In den Vernehmlassungsunterlagen von Berset wird die Ausnahme beim Zuschlag begründet: Er werde ausserhalb des Rentensystems ausgerichtet. Ansonst hätte das Parlament den Mischindex auf den Rentenzuschlag ausweiten müsse, was absichtlich nicht getan worden sei.
So positioniert sich auch das Bundesamt für Sozialversicherungen. Diese Argumentation scheint aber neu zu sein: In einem anderen Hintergrunddokument lautete die Begründung noch, der Rentenzuschlag erfolge ausserhalb des Rentensystems, damit er nicht dem Ehepaar-Plafond unterliege. Die Grünen kritisieren, der Bundesrat setze diese Klausel «ohne Not zum Nachteil der betroffenen Frauen ein».