Ständerat

Allgemeinverbindliche GAV sollen Kantonsregeln vorgehen

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Bern,

Der Ständerat ist der Meinung, dass Gesamtarbeitsverträge betreffend Mindestlöhnen und Ferienanspruch kantonalem Recht vorgehen sollen.

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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtarbeitsverträge sollen mehr Gewicht haben als kantonales Recht.
  • Dieser Meinung ist der Ständerat, der eine entsprechende Motion angenommen hat.

Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen kantonalem Recht betreffend Mindestlöhne, 13. Monatslohn und Ferienanspruch vorgehen. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat eine entsprechende Motion aus der Ratsmitte angenommen.

Der Entscheid fiel mit 28 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Die kleine Kammer kam damit auf ihren Entscheid vom Dezember 2019 zurück. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.

Die Motion von Erich Ettlin (Mitte/OW) hat zum Ziel, Bestimmungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge anderslautenden Bestimmungen der Kantone zu Mindestlöhnen überzuordnen und somit die Sozialpartnerschaft vor «umstrittenen Eingriffen» zu schützen. Durch die vorgeschlagene Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes würden Rechtsunsicherheiten behoben.

Die Befürworter des Vorstosses argumentierten, dass die Sozialpartnerschaft seit über hundert Jahren den Arbeitsfrieden in der Schweiz sichere. Dies solle nicht durch Volksentscheide zu Mindestlöhnen gefährdet werden.

«Eingriff in kantonale Souveränität»

Heute bestehe der Missstand, dass von den Sozialpartnern vereinbarte Gesamtarbeitsverträge zwar vom Bundesrat für die ganze Schweiz für allgemeinverbindlich erklärt werden, aber durch kantonale Bestimmungen wieder ausgehebelt werden könnten.

Die Kommissionsmehrheit, die letztlich unterlag, machte geltend, dass demokratisch getroffene Entscheide nicht umgangen werden sollten. «Es handelt sich hier um einen Eingriff in kantonale Souveränität», sagte Paul Rechsteiner (SP/SG).

Der Bundesrat begründete seine ablehnende Haltung zur Motion damit, dass ein allgemeinverbindlich erklärter GAV nicht dieselbe demokratische Legitimation geniesse wie ein kantonales Gesetz. Er sei der Auffassung, dass das Spannungsfeld nicht genüge, um einen möglicherweise weitreichenden Eingriff zu rechtfertigen.

Vor zweieinhalb Jahren gab der Ständerat einer ähnlich lautenden Motion 24 zu 18 Stimmen keine Folge. Diesesmal setzte sich eine Allianz von Mitte- und FDP-Fraktion durch. Nun ist der Nationalrat am Zug.

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