Ausländer, die wegen Hassreden verurteilt wurden, könnten künftig die Schweiz verlassen müssen.
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Ausländer, die wegen Hassreden verurteilt wurden, sollen die Schweiz verlassen müssen. (Symbolbild) - keystone

Ausländerinnen und Ausländer, die wegen Hassreden im Sinn der Anti-Rassismus-Strafnorm verurteilt worden sind, sollen die Schweiz verlassen müssen. So will es eine knappe Mehrheit der zuständigen Kommission des Ständerates. Mit drei zu drei Stimmen und mit Stichentscheid von Präsident Daniel Jositsch (SP/ZH) hiess die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) eine parlamentarische Initiative mit dieser Forderung gut.

Eingereicht hatte diese die Rechtskommission des Nationalrates. Nach dem Ja der Ständeratskommission kann die Nationalratskommission eine Vorlage ausarbeiten. Die Initiative fordert, dass alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich des Aufrufs zu Hass nach Artikel 261bis des Strafgesetzbuches schuldig machen, automatisch des Landes verwiesen werden. Die RK des Nationalrats verabschiedete sie mit 13 zu fünf Stimmen und mit vier Enthaltungen.

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