Blocher bekommt weniger Ruhegehalt vom Bund
An seiner heutigen Sitzung beschloss der Bundesrat, die nachträgliche Auszahlung des Ruhegehalt für Bundesräte und Bundeskanzler einzuschränken.
Das Wichtigste in Kürze
- Alt-Bundesrat Christoph Blocher hatte nachträglich sein Ruhegehalt vom Bund verlangt.
- Der Bundesrat beschloss heute, in Zukunft darauf zu verzichten.
- Vorerst bekommen ehemalige Magistratspersonen fünf Jahre lang nachträglich ihr Ruhegeld.
Der SVP-Alt-Bundesrat Christoph Blocher bekommt anstatt 2,7 Millionen Ruhegehalt nur 1,1 Millionen. Zusätzlich folgte der Bundesrat der Empfehlung der Finanzkommission und entschied sich, die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehalt zu streichen. Gesetzlich und ein für allemal.
Ruhegehalt von fünf Jahren
Normalerweise bezahlt der Bund ehemaligen Bundesratsmitgliedern und Bundeskanzler und -kanzlerinnen ein Ruhegehalt nach Rücktritt oder Abwahl. Man kann aber auch darauf verzichten, wie es Christoph Blocher gemacht hat. Doch dieser kam auf seine Entscheidung zurück und verlangte das gesamte Geld – 2,7 Millionen Franken. Und das 13 Jahre nach seiner Abwahl.
Das war der erste solche Antrag, mit dem sich der Bundesrat befassen musste. Die Finanzkommission Findel lehnte zuerst eine nachträgliche Zahlung ab, weil es aus ihrer Sicht das nicht dem Zweck der Ruhegehälter entspreche.
In Gesetz und Verordnung finde sich zudem keine Bestimmung für den Fall, dass ein ausgeschiedener Magistrat den Anspruch nicht direkt nach dem Ausscheiden geltend macht, sondern später eine rückwirkende Auszahlung verlangt, erklärte die Findel. Im weiteren merkte die Finanzdelegation an, dass Bundesrat und Verwaltung dem Grundsatz der Sparsamkeit verpflichtet sind.
Künftig will der Bundesrat die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern ganz ausschliessen, wie er mitteilte. Bis die entsprechende Regelung vorliegt, will der Bundesrat bei einem entsprechenden Antrag Ruhegehälter höchstens bis fünf Jahre nachträglich ausbezahlen.