Überraschendes Veto gegen Blochers Millionen-Bundesrats-Rente
Alt Bundesrat Christoph Blocher will sein Ruhegehalt nachträglich einfordern. Nun legt die Parlamentsdelegation ihr Veto dagegen ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Alt Bundesrat Christoph Blocher erhebt nachträglich Anspruch auf seine Bundesrats-Rente.
- Nun schreitet die Parlaments-Delegation ein: Das gehe so nicht.
- Der Bundesrats wollte das Ruhegehalt aber auszahlen, da Blochers Fall nicht geregelt sei.
Die Forderung kam überraschend und sorgte für beträchtlichen Wirbel und Stirnrunzeln allenthalben. Vor zwei Monaten wurde bekannt, dass alt Bundesrat Christoph Blocher seine Bundesratsrente einfordert. 13 Jahre lang hatte er darauf verzichtet, jetzt plötzlich will der Milliardär Geld vom Staat. 2,7 Millionen auf einmal sollten im nachträglich ausbezahlt werden
Der Bundesrat sah keine Möglichkeit, ihm dies zu verweigern, weil dieser Fall rechtlich nicht wirklich geregelt ist. Zur Sicherheit liess er aber auch die Finanzdelegation des Parlaments noch entscheiden. Diese sagt nun: Nein, das geht nicht.
Zweifel an Rechtmässigkeit von Blochers Forderung
Juristische Einwände gab es bereits früh nach Bekanntwerden von Blochers Kabinettstückchen. Einerseits hatten selbst SVP-Exponenten eigentlich verstanden gehabt, Blocher habe explizit auf seine Rente verzichtet. Dies dementiert er heute explizit.
Andererseits müsste zumindest ein Teil der Ansprüche bereits verjährt sein. Dazu kommt, dass die Rente nicht von Anfang an gleich hoch war wie heute - 225'000 Franken pro Jahr. Die Finanzdelegation kehrt nun die Argumentation des Bundesrats um. Das Gesetz enthalte keine Bestimmungen betreffend einer rückwirkenden Auszahlung – also bestehe auch kein Anspruch.
Grundsatz der Sparsamkeit
Im Detail betont die Finanzdelegation, dass eine nachträgliche Auszahlung so oder so nicht im Sinne der ursprünglichen Regelung wäre. Das Ruhegehalt sei keine Abgeltung für geleistete Dienste, sondern solle ein standesgemässes Leben nach dem Ausscheiden aus dem Amt ermöglichen. Folglich sei es nicht zu vergleichen mit einer beruflichen Vorsorge.
Zwischen den Zeilen lässt die Finanzdelegation durchblicken, dass man dem SVP-Übervater, Ex- Unternehmer, Verwaltungsrat und Kunstsammler nicht abnimmt, dass er zu wenig Geld habe. Juristisch wird damit argumentiert, dass man kein Präjudiz schaffen wolle. Sonst könnten noch andere Magistraten Blochers Beispiel folgen.
Ein rückwirkender Anspruch auf ein Ruhegehalt hiesse, dass dies dem Bezug von angespartem Kapital der Altersvorsorge gleichkomme. Davon könne aber keine Rede sein. Im Gegenteil: Der Bundesrat sei gesetzlich dem «Grundsatz der Sparsamkeit» verpflichtet. Ein Seitenhieb an den Spar-Politiker Blocher?
Was macht der Bundesrat?
Das Verdikt der Finanzdelegation ist klar und deutlich. Doch eigentlich ist sie gar nicht für diese Frage zuständig und wurde quasi freiwillig vom Bundesrat angefragt. Deshalb ist der Entscheid aus der Parlamentsmitte auch lediglich eine Empfehlung zuhanden des Bundesrats.
Trotzdem setzt sich so einiges in Bewegung: Der Bundesrat will rechtlich präzisieren, das solche rückwirkende Forderungen künftig ausgeschlossen sind. Dies begrüsst die Finanzdelegation und prüft eine grundsätzliche Anpassung des veralteten Ruhegehalts-Systems. Zudem lässt sie die Finanzkontrolle prüfen, wie die Bundeskanzlei genau berechnet, wie viel ein alt Bundesrat erhält. Denn je nach Einkommen schrumpft das Ruhegehalt bis auf Null, was bei Christoph Blocher sogar zutreffen könnte.