Bund will keine doppelten Sozialhilfe-Subventionen für Flüchtlinge
Der Bundesrat plant eine Anpassung der Asylverordnung zur Vermeidung doppelter Sozialhilfe-Subventionen.
Der Bundesrat will doppelte Subventionen an die Sozialhilfe in Fällen eines nachträglich anerkannten Flüchtlingsstatus vermeiden. Werden vorläufig Aufgenommene als Flüchtlinge anerkannt, sollen die bereits ausgerichteten Subventionen angerechnet werden.
Zudem soll die bereits geltende Praxis bei den Nothilfepauschalen für Personen mit nicht gewährtem Schutzstatus S in der Verordnung geregelt werden. Diese Änderungen der Asylverordnung über Finanzierungsfragen schickte der Bundesrat am Freitag bis am 9. Oktober in die Vernehmlassung.
Die Notwendigkeit der Vermeidung doppelter Sozialhilfe-Situationen ergab sich aus der Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) zugunsten afghanischer Frauen und Mädchen, wie die Landesregierung mitteilte.
Neue Regelung bei Statuswechsel
Das SEM gewährt ihnen seit Juni 2023 nach der Einzelfallprüfung in der Regel Asyl. Auch Afghaninnen, welche vor der neuen Praxis als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz waren, erhalten auf Ersuchen den Flüchtlingsstatus.
Für anerkannte Flüchtlinge zahlt der Bund den Kantonen die Sozialhilfekosten während maximal fünf Jahren mittels Globalpauschalen. Bei vorläufig Aufgenommenen entrichtet er die Pauschale höchstens sieben Jahre lang.
Wandelt sich die vorläufige Aufnahme in den Flüchtlingsstatus, beginnt nach geltendem Recht die fünfjährige Frist neu zu laufen, wie der Bundesrat ausführte. Das gilt unabhängig von den bereits während der vorläufigen Aufnahme entrichteten Beiträgen.
Nun will der Bundesrat die Asylverordnung so anpassen, dass die vorher ausbezahlten Globalpauschalen an die fünfjährige Frist angerechnet werden. Damit würden die Kantone bei einem Statuswechsel für die gleiche Person nicht mehr für weitere fünf Jahre die Pauschale erhalten und dem Bund blieben hohe Zusatzkosten erspart.