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Ständerat fordert Anpassung und Einschränkung des Schutzstatus S

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Bern,

Der Ständerat will den Missbrauch des Schutzstatus S eindämmen und hat zwei Vorstösse angenommen.

Schutzstatus S
Der Schutzstatus soll nicht mehr automatisch für alle ukrainischen Flüchtlinge gelten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/DANIEL REINHARDT

Für den Ständerat muss die Schweiz den Schutzstatus S anpassen. So soll nicht mehr davon profitieren können, wer für eine bestimmte Aufenthaltsdauer das Land verlässt. Auch soll der Schutzstatus nicht mehr automatisch für alle ukrainischen Flüchtlinge gelten.

Die kleine Kammer hat am Mittwoch zwei Vorstösse von Benedikt Würth (Mitte/SG) und Esther Friedli (SVP/SG) mit diesen Forderungen angenommen. Noch ist aber nichts entschieden – die beiden Motionen müssen noch in den Nationalrat.

Eine klare Mitte-Rechts-Mehrheit sprach sich für die Forderungen von Würth aus. Der Motionär hielt fest, der Schutzstatus S werde je länger, je mehr missbraucht. So werde im Volk beispielsweise nicht verstanden, wenn ukrainische Flüchtlinge in Europa hin- und herreisten.

Es gebe legitime Ausnahmen. Doch solle nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer für eine bestimmte Aufenthaltsdauer, beispielsweise für zwei Wochen, das Land verlasse.

Ablehnung durch Justizminister Beat Jans

Auch wer Rückkehrhilfe beansprucht hat oder in einem anderen Land des Dublin-Raums schon einmal von diesem Status profitierte, sollte diesen für Würth nicht mehr erhalten. Justizminister Beat Jans wandte sich gegen die Motion. Die Anliegen von Würth seien erfüllt.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) könne schon heute Flüchtlingen den Schutzstatus S bei Missbrauch aberkennen, wenn sich diese wiederholt im Ausland aufhielten. Auch bei Missbrauch der Rückkehrhilfe könne der Staat eingreifen. Wer in EU- oder Efta-Staaten den Schutzstatus erhalten habe, bekomme ihn in der Schweiz nicht.

Ständerat nimmt weitere Motion an

Missbräuche gebe es, und die gelte es zu bekämpfen. Doch die Regeln ändern müsse die Schweiz nicht; es handle sich um Vollzugsaufgaben.

Unmittelbar nach diesem Entscheid nahm der Ständerat mit 23 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli an. Sie trägt den Titel «Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken».

Für Friedli sollte dieser Status auf Personen beschränkt werden, die ihren letzten Wohnsitz in ganz oder teilweise durch Russland besetzten Gebieten hatten oder in denen mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen stattfinden.

Vorstösse zum Umgang mit Flüchtlingen

Aufzuheben sei der Status für Personen, die ihren letzten Wohnsitz in ukrainischen Regionen hatten, die unter ukrainischer Kontrolle stehen und in denen keine Kampfhandlungen stattfinden. Ebenfalls keinen Schutzstatus mehr erhalten sollen nicht ukrainische Staatsangehörige, ausgenommen von der Ukraine anerkannte Flüchtlinge.

Insgesamt fünf Vorstösse zum Umgang mit Flüchtlingen behandelte der Ständerat am Mittwoch. Er beauftragte den Bundesrat auch, Vor- und Nachteile der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in der Schweiz in einem Bericht aufzuzeigen. Auch diese Forderung stammte von Esther Friedli.

Sie verwies darauf, dass sich in Deutschland Bund und Länder kürzlich auf die Einführung einer solchen Karte einigten. Asylbewerber sollen dort einen Teil der finanziellen Sozialhilfe nicht mehr als Bargeld, sondern in Form einer Debitkarte erhalten.

Dies, um zu vermeiden, dass die Gelder missbräuchlich verwendet werden. Auch in mehreren Kantonsparlamenten ist in letzter Zeit diese Idee diskutiert worden. Am Dienstag überwies der bernische Grosse Rat einen Vorstoss zur Einführung einer solchen Karte an die Kantonsregierung.

Debatte um Bezahlkarten

Der Bundesrat lehnte Friedlis Vorstoss ab. Es sei fraglich, ob mit der Einführung von Bezahlkarten anstelle von Bargeld tatsächlich Missbrauch bekämpft oder sogar vermieden werden könnte, liess er den Ständerat wissen.

Justizminister Jans sagte auch, Kantone könnten solche Karten einführen, wenn sie wollten. Mit Zustimmung des Bundesrats nahm der Ständerat auch eine Motion von Damian Müller (FDP/LU) an, der will, dass die Schweiz ein Migrationsabkommen mit Marokko anstrebt.

Keine Chance hatte hingegen der Tessiner SVP-Ständerat Marco Chiesa mit der Forderung, kein Asyl mehr Personen zu gewähren, welche aus dem Europarat angehörenden Staaten stammen.

Nicht in allen dieser Staaten gälten die Menschen als sicher vor Verfolgung, argumentierten der Bundesrat und mit ihm eine klare Mehrheit des Ständerats. Ausserdem müsse jedes Asylgesuch individuell geprüft werden.

Kommentare

User #3693 (nicht angemeldet)

Wer das Klimaurteil von Bundesrichterpräsident Zünd, Zünd war wie Martin Schubarth in Bern und Lausanne in hunderten von Bundesgerichts- und Verwaltungsgerichtsurteilen federführend, einfach in Bausch und Bogen verwirft, wird ebenfalls abgeschafft.

User #6111 (nicht angemeldet)

Nicht Schnurre. Endlich Mache.

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