Bundesrat: Eizellspende wird legalisiert – auch für Unverheiratete
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert die geplanten Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat die Eckwerte für die Zulassung der Eizellenspende beschlossen.
- Diese und auch die Samenzellenspende soll auch unverheirateten Paaren offenstehen.
- Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll entsprechend «zeitgemäss» geändert werden.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll umfassend überarbeitet werden, um es den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Dies hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung entschieden. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert den Umfang dieser Gesetzes-Revision.
Unter anderem soll die Eizellenspende zugelassen werden, so wie es dies das Parlament 2021 beschlossen hat. Die Eizellenspende ist aktuell in der Schweiz verboten. So sollen auch Paare, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen können.
Denn Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, bestehe diese Möglichkeit ja schon, erläutert Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. «Diese Ungleichbehandlung will der Bundesrat beseitigen.»
Kindeswohl und Schutz der Spenderinnen im Vordergrund
Diese Neuerung sollen im Rahmen der geplanten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dazu zunächst die Eckwerte festgelegt. Im Vordergrund stehe dabei der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Kindeswohl.
Denn dieser könne nicht garantiert werden, wenn Elternpaare für Eizellenspenden ins Ausland gingen. Dieser sogenannte «Fortpflanzungstourismus» soll mit der Gesetzesänderung also unterbunden werden. «Damit stärken wir das Grundrecht, seine Abstammung zu kennen», betont Baume-Schneider. Denn viele erfüllten sich heute den Kinderwunsch im Ausland, in Ländern, die kein Abstammungsregister kennen.
Eizellen- und Samenspende auch für unverheiratete Paare
Auch in weiteren Punkten will der Bundesrat Lockerungen bei der künstlichen Befruchtung. Er begründet dies damit, dass die heutigen Regeln nicht mehr zeitgemäss seien und nicht der sozialen Realität entsprächen.
So sollen neu auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten. Wie lange ein Paar bereits zusammen sein muss, sei noch offen, präzisierte Gesundheitsministerin Baume-Schneider auf eine Journalistenfrage. Eine Gelegenheitsbekanntschaft genüge aber auf jeden Fall nicht.
Eine weitere Änderung, die im Zuge der Gesetzesrevision umgesetzt werden soll, ist die Aufhebung oder Lockerung der «12er-Regel». Diese besagt, dass innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens 12 Embryonen entwickelt werden dürfen.
Geprüft werden soll zudem, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als, wie bisher, zehn Jahre konserviert werden dürfen. Weiterhin verboten bleiben soll die Leihmutterschaft.