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Bundesrat: Eizellspende wird legalisiert – auch für Unverheiratete

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert die geplanten Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat die Eckwerte für die Zulassung der Eizellenspende beschlossen.
  • Diese und auch die Samenzellenspende soll auch unverheirateten Paaren offenstehen.
  • Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll entsprechend «zeitgemäss» geändert werden.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll umfassend überarbeitet werden, um es den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Dies hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung entschieden. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert den Umfang dieser Gesetzes-Revision.

künstliche Befruchtung Spermien Fortpflanzungsmedizingesetz
Aufgetrennte Spermienflüssigkeit (Ejakulat) nach einer Dichtegradientenzentrifugation zur Isolierung besonders gut beweglicher Spermien vor einer Insemination oder einer künstlichen Befruchtung, an der Abteilung für Reproduktionsmedizin des Inselspitals Bern, am 12. Mai 2015. - keystone

Unter anderem soll die Eizellenspende zugelassen werden, so wie es dies das Parlament 2021 beschlossen hat. Die Eizellenspende ist aktuell in der Schweiz verboten. So sollen auch Paare, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen können.

Denn Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, bestehe diese Möglichkeit ja schon, erläutert Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. «Diese Ungleichbehandlung will der Bundesrat beseitigen.»

Kindeswohl und Schutz der Spenderinnen im Vordergrund

Diese Neuerung sollen im Rahmen der geplanten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dazu zunächst die Eckwerte festgelegt. Im Vordergrund stehe dabei der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Kindeswohl.

Künstliche Befruchtung
Ein Spermium wird am Inselspital Bern in eine Eizelle eingesetzt. - Keystone

Denn dieser könne nicht garantiert werden, wenn Elternpaare für Eizellenspenden ins Ausland gingen. Dieser sogenannte «Fortpflanzungstourismus» soll mit der Gesetzesänderung also unterbunden werden. «Damit stärken wir das Grundrecht, seine Abstammung zu kennen», betont Baume-Schneider. Denn viele erfüllten sich heute den Kinderwunsch im Ausland, in Ländern, die kein Abstammungsregister kennen.

Eizellen- und Samenspende auch für unverheiratete Paare

Auch in weiteren Punkten will der Bundesrat Lockerungen bei der künstlichen Befruchtung. Er begründet dies damit, dass die heutigen Regeln nicht mehr zeitgemäss seien und nicht der sozialen Realität entsprächen.

Sollen auch unverheiratete Paare legal von der künstlichen Befruchtung profitieren können?

So sollen neu auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten. Wie lange ein Paar bereits zusammen sein muss, sei noch offen, präzisierte Gesundheitsministerin Baume-Schneider auf eine Journalistenfrage. Eine Gelegenheitsbekanntschaft genüge aber auf jeden Fall nicht.

Eizellen Kryokonservierung einfrieren
Ein Embryologe platziert Röhrchen mit gefrorenen Eizellen in einem Lagerungstank für Kryokonservierung, gefüllt mit flüssigem Stickstoff, im IVF Labor der OVA IVF Klinik, am 21. November 2023 in Zürich. - keystone

Eine weitere Änderung, die im Zuge der Gesetzesrevision umgesetzt werden soll, ist die Aufhebung oder Lockerung der «12er-Regel». Diese besagt, dass innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens 12 Embryonen entwickelt werden dürfen.

Geprüft werden soll zudem, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als, wie bisher, zehn Jahre konserviert werden dürfen. Weiterhin verboten bleiben soll die Leihmutterschaft.

Kommentare

User #4930 (nicht angemeldet)

Wunschkinder für Alleinstehende und Ledige! Das kommt gut. Es hat genug Tiere im Tierheim, bedient euch dort, aber schaut ihnen gut!

User #3876 (nicht angemeldet)

2002 als ich mit 12 Jahren den Film Gattaca sah, wurde ich zum Skeptiker) Ich bin gespannt wo uns das noch hinführt. Warten wir mal ab was Trumps Projekt Stargate macht und die Chinesischen Disigner Babys. Gattaca In einer „nicht allzu weit entfernten Zukunft“ ist es möglich, mittels DNS-Analyse des menschlichen Erbguts, Veranlagungen für alle erdenklichen Krankheiten, für geistige und physische Fähigkeiten, sowie die Lebenserwartung zu ermitteln. Nachwuchs wird fast nur noch per In-vitro-Fertilisation gezeugt und anschließend mittels Präimplantationsdiagnostik selektiert. Die wenigen noch auf natürliche Weise Gezeugten nennt man zwar euphemistisch „Gotteskinder“, in Wahrheit hält man sie jedoch für „invalid“, d. h. in jeder Hinsicht minderbemittelt. Diskriminierung aus genetischen Gründen ist zwar offiziell verboten, aber dessen ungeachtet werden die „Invaliden“ von der modernen Hochleistungsgesellschaft gnadenlos ausgegrenzt und bilden die neue Unterschicht.

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