Bundesrat erweitert Personenschutz für Parlamentarier
Der Bundesrat will National- und Ständeräte künftig besser schützen. So soll der Personenschutz auch auf Privatdomizile ausgedehnt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat dehnt die Möglichkeiten des Personenschutzes für Parlamentarier aus.
- Neu können diese auch in ihrem Privatdomizil geschützt werden.
- Auch bei den neuen Formen von Drohungen auf digitalen Kanälen setzt der Bundesrat an.
Zusammen mit den kantonalen Behörden sorgt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) für den Schutz von Personen und Gebäuden. Zuletzt in den «Genuss» solcher Massnahmen kam Neu-Rentner und ehemaliger BAG-Experte Daniel Koch sowie die BAG-Gebäude. Nun dehnt der Bundesrat die Möglichkeiten für Parlamentarier aus: Sie können nun auch im Privatdomizil von Bundespolizisten geschützt werden.
Personenschutz in den Ferien
Bislang war Personenschutz in den eigenen vier Wänden den Bundesräten und exponierten Angestellten des Bundes (wie Koch) vorbehalten. In der Verordnung regelt der Bundesrat auch, was denn alles als «Privatdomizil» gilt. Dazu gehört natürlich das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Aber auch Haus oder Wohnung «ihres Wochenaufenthalts».
Geschützt werden Bundesräte, National- und Ständeräte sowie Bundesangestellte je nach Risikoanalyse aber einfach überall. So auch in «von ihnen selbst bewohnten Ferienhäusern oder -wohnungen im In- und Ausland». Einzige Ausnahme: Vom VBS im Ausland stationierte Angestellte werden vom VBS beschützt.
Neue Droh-Methoden wegen Digitalisierung
Nicht alle Parlamentarier werden über diese Neuerungen begeistert sein. So hat SVP-Nationalrat Gregor Rutz bereits den Schutz von Daniel Koch als übertrieben bezeichnet. «Jede Person, die öffentlich exponiert ist, bekommt Briefe und Mails», so Rutz, und das sei in der Demokratie auch erlaubt.
Gerade diesbezüglich hat der Bundesrat aber ebenfalls eine Neuerung beschlossen. Denn die Digitalisierung habe auch die Art von Drohungen verändert. «Auf den digitalen Kanälen und in den sozialen Medien ist die Hemmschwelle tiefer», schreibt der Bundesrat. Deshalb hat er zusätzlich auch die sogenannte Gefährderansprachen verankert. Diese kommt zum Zug, wenn konkrete Gründe zur Annahme vorliegen, dass eine Straftat gegen eine zu schützende Person verübt zu werden droht.