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Bundesrat schlägt 2. Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative vor

Elisa Jeanneret
Elisa Jeanneret

Bern,

Die Pflegeinitiative wird in zwei Schritten umgesetzt. Heute hat der Bundesrat ein Gesetz in Auftrag gegeben, das die Arbeitsbedingungen verbessern soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat ist daran, die Pflegeinitiative umzusetzen.
  • Die zweite Etappe, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, ist jetzt der Fokus.
  • Primär sollen Dientspläne gesetzlich minimum vier Wochen im Voraus herausgegeben werden.
  • Alain Berset verlor auch einige Worte über das elektronische Patientendossier.

Die Ausbildungsoffensive für den Pflegeberuf hat der Bundesrat schon letztes Jahr verabschiedet. Nun steht Gesundheitsminister Alain Berset vor der zweiten Umsetzungsetappe der Pflegeinitiative: die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Alain Berset
Bundesrat Alain Berset äussert sich an einer Medienkonferenz zur Pflegeinitiative. - Keystone

Heute hat der Bundesrat ein Gesetz in Auftrag gegeben, das «anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen» umsetzen soll. An der Medienkonferenz bedankte sich Berset bei den Pflegefachpersonen, die «Tag und Nacht im Dienst sind». Er gab aber auch einen Zeitrahmen an: Bis Frühling 2024 sollen das Staatssekretariat für Arbeit und das Bundesamt für Justiz dieses ausarbeiten.

Weniger Flexibilität bei Dienstplänen

Die verbesserten Arbeitsbedingungen wäre etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen: Diese sollen künftig mindestens vier anstatt zwei Wochen im Voraus erstellt werden. Sollte es trotzdem kurzfristige Änderungen geben, müssten die Arbeitgebenden einen Lohnzuschlag zahlen. Dies soll mehr Pflegepersonen dazu bewegen, im Beruf zu bleiben.

VPOD CHUV Pflegepersonal Demonstration
Eine Demonstrantin vor dem CHUV, dem Universitätsspital in Lausanne VD, 23. Juni 2021. Die Gewerkschaft VPOD (auf französisch SSP) organisierte den Protest des Pflegepersonals mit. - Keystone

Zudem will der Bundesrat die Sozialpartner zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen verpflichten. So könne sektor- und regionspezifisch an den Arbeitsbedingungen geschraubt werden: Etwa einen höheren Mindestlohn in einem Pflegebereich oder reduzierte Arbeitszeiten in einem Kantonsspital. Ausserdem will der Bund prüfen, ob er auch die Kantone dazu zwingen kann, bei den GAV-Verhandlungen dabei zu sein.

Dass der Faktor Kosten hier für die Institutionen zentral bleibe, verstehe der Bundesrat. Es sei auch für ihn zentral: Aber der Fachkräftemangel generiere genauso Kosten, sagte Berset. «Alles, was im Pflegebereich investiert wird, ist eine gute Investition, was den Gesundheitsbereich anbelangt.»

Die Verbände von Spitälern, Heimen und Spitex sollen zusätzlich Empfehlungen zu «Skill-Grade-Mixes» ausformulieren. Pflegeteams könnten so optimal zusammengesetzt werden – mit Personen, die verschiedene Erfahrungen, Kompetenzen und Abschlüsse haben.

Wie finden Sie die Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative?

Nebst den Arbeitsbedingungen nimmt der Bundesrat Weiterbildungen in Angriff. Er will prüfen, ob die Masterstufe und spezialisierte Pflegefachpersonen reguliert werden sollten. Hierfür bräuchte es aber eine Änderung des Gesundheitsberufsgesetz, worüber das Parlament entscheiden müsste.

Elektronischen Patientendossier: Vollrevision kommt im Sommer

Berset sprach auch über das elektronische Patientendossier. Das entsprechende Gesetz soll ebenfalls in zwei Etappen revidiert werden, so der Bundespräsident: Es gehe um die vorübergehende Finanzierung des Patientendossiers – bis zur Inkraftsetzung des vollständig revidierten Gesetzes. Die Ausgaben dafür seien auf 30 Millionen Franken plafoniert.

elektronisches patientendossier
Das elektronische Patientendossier wird 2021 in der Schweiz eingeführt. - keystone

Der Bund stelle diese Mittel zur Verfügung, solange sich Kantone auch in derselben Höhe beteiligten. Die Finanzierung soll eine vereinfachte Eröffnung des elektronischen Dossiers ermöglichen.

In einer zweiten Etappe, diesen Sommer, würde das Gesetz totalrevidiert. Darin gehe es um die langfristige Finanzierung, der klareren Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantone und den wichtigsten Punkt: Wird das elektronische Patientendossier von Anfang an jeder Person zugewiesen, aber mit der Option, es abzulehnen?

elektronisches Patientendossier
Ein Bild von einem elektronischen Patientendossier im Kanton Neuenburg, Oktober 2021. - Keystone

Oder wird jede Person sich explizit für ein Dossier anmelden müssen? Ersteres wird opt-out, Letzteres wird opt-in genannt. Laut Alain Berset favorisiert der Bundesrat aktuell die opt-out Lösung.

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