Bundesrat schliesst sich beim Finanzausgleich den Kantonen an
Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kantone, dass die Beiträge für den Ressourcenausgleich auf Basis einer fixen Zielgrösse bestimmt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat schliesst sich beim Finanzausgleich den Kantonen an.
- Die Beiträge sollen auf Basis einer fixen Zielgrösse festgelegt werden.
Beim nationalen Finanzausgleich sollen die Geberkantone entlastet werden. Neu sollen die Beiträge für den Ressourcenausgleich auf Basis einer fixen Zielgrösse festgelegt werden. Der Bundesrat schliesst sich weitgehend den Vorschlägen der Kantonsregierungen an.
Geber- und Nehmerkantone hatten sich auf einen Kompromiss geeinigt, dem 21 Kantone zustimmten. Der Bundesrat unterstützt diesen Vorschlag, wie er am Freitag mitteilte.
Heute entscheidet das Parlament alle vier Jahre über die Grundbeiträge beim Ressourcenausgleich. Es muss sich dabei nach dem gesetzlichen Ziel richten, wonach der schwächste Kanton mit dem Ausgleich auf mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Ressourcenausstattung aller Kantone kommen soll.
Dieser Zielwert wird aber deutlich übertroffen. 2018 erreicht der Kanton Jura als ressourcenschwächster Kanton 88,3 Prozent. Deshalb soll der Zielwert nun auf 86,5 Prozent erhöht werden. Auf Basis dieses Wertes soll die Dotation des Ressourcenausgleichs berechnet werden. Der Bundesrat schreibt, er sei damit einverstanden, auch wenn das mit einer Mehrbelastung des Bundes einhergehe.
Die Ziele des Finanzausgleichs würden heute mehr als erreicht. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone profitierten deshalb von einer schrittweisen Reduktion der Dotation. Diese wäre auch unabhängig vom Vorschlag der Kantonsregierungen (KdK) notwendig, schreibt der Bundesrat. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni.