Bundesrat setzt Hamas-Verbot in Kraft
Das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas ist ab dem 15. Mai in Kraft. Das Parlament hat der Vorlage klar zugestimmt. Ein Referendum gibt es nicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat setzt das Hamas-Verbot per 15. Mai in Kraft.
- Die Räte hatten der Vorlage im Dezember deutlich zugestimmt.
Das Hamas-Verbot ist ab dem 15. Mai in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden.
Im Dezember 2024 haben National- und Ständerat der Vorlage mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Nun ist am 19. April die Referendumsfrist abgelaufen, ohne dass ein Referendum ergriffen wurde.
Das Verbot gilt vorerst für fünf Jahre. Das Parlament hat die Möglichkeit, es im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern.
Gesetz will Aktivitäten und Unterstützung der Hamas eindämmen
Ursprung der Vorlage waren Motionen der Sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlaments. Diese wurden im Oktober 2023, nach den Terroranschlägen gegen Israel, eingereicht.
Das Gesetz umfasst die Hamas sowie verwandte Organisationen. Mit der Vorlage sollen die Behörden die Instrumente erhalten, um gegen die Aktivitäten der Hamas vorzugehen.
Auch die Unterstützung der Organisation in der Schweiz soll so unterbunden werden. Zu den Instrumenten gehören präventivpolizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote, so der Bundesrat.
Zudem soll es dadurch leichter werden, Finanzflüsse zu überprüfen, wenn der Verdacht der Terrorismusfinanzierung besteht.
Unter anderem soll es für die Hamas schwieriger werden, die Schweiz als Finanzdrehscheibe zu nutzen, heisst es. Man stärke mit dem Gesetz die innere Sicherheit der Schweiz und leiste einen Beitrag zur Achtung des Völkerrechts.
Bis anhin sind in der Schweiz nur die Terrormiliz IS und das Terrornetzwerk Al-Kaida gesetzlich verboten.
Beide Räte hatten sich nach den Massakern der Hamas in Südisrael am 7. Oktober 2023 mit rund 1200 Toten dafür ausgesprochen, auch die Hamas zu verbieten. Der Bundesrat schloss sich dieser Haltung an.