Per Mitte Februar setzt der Bundesrat die Winterreserve-Verordnung in Kraft. Diese regelt die Schaffung einer Stromreserve im Fall einer Knappheit.
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Strommasten. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stromversorgung der Schweiz im Winter soll gestärkt werden.
  • Der Bundesrat hat deshalb eine Winterreserve-Verordnung in Kraft gesetzt.
  • Damit wird die Schaffung einer Stromreserve bei Knappheit geregelt.
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Der Bundesrat hat die Winterreserve-Verordnung per Mitte Februar in Kraft gesetzt. Damit soll die Stromversorgung der Schweiz im Winter mit Wasserkraftreserven, Reservekraftwerken, Notstromgruppen und Wärmekraftkoppelungs-Anlagen gestärkt werden. Prüfen will die Regierung zudem eine Verbrauchsreserve, also die gezielte Senkung der Nachfrage.

Die Verordnung regelt die Schaffung einer Stromreserve, die als Absicherung gegen ausserordentliche Knappheiten dient, die am ehesten im Winter bis Frühling auftreten können.

Erweiterung der Wasserkraftreserve

Seit Oktober ist bereits eine Verordnung in Kraft, welche die Wasserkraftreserve regelt. Diese Verordnung werde nun zur Winterreserve-Verordnung erweitert, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Grimsel-Stausee
65 Prozent des Schweizer Strommix stammen aus der Wasserkraft: Der Grimsel-Stausee bei Guttannen BE. (Archivbild) - keystone

Diese ist bis Ende 2026 befristet und soll so rasch als möglich von einer Regelung auf Gesetzesstufe abgelöst werden. Die Kosten werden zwischen 2023 bis April 2026 auf rund zwei Milliarden Franken geschätzt. Darin inbegriffen sind die bestehenden Reservekraftwerke Birr und Cornaux, die Wasserkraftreserve sowie die Notstromgruppen und Wärmekraftkoppelungs-Anlagen.

Prüfen will der Bundesrat zudem noch eine Verbrauchsreserve. Der Bundesrat begründete den Entscheid damit, dass verschiedene Teilnehmende der Vernehmlassung auch Massnahmen auf der Nachfrageseite gefordert hätten. Die Vernehmlassung dauerte bis am 18. November. Eingegangen sind über 80 Stellungnahmen.

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